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StVO-Novelle: Pistorius will Raser-Regeln des neuen Bußgeldkatalogs behalten


StVO-Panne
Pistorius will schärfere Raser-Regeln behalten

Von dpa
Aktualisiert am 10.07.2020Lesedauer: 2 Min.
Boris Pistorius: Der Innenminister von Niedersachsen plädierte für die strengeren Regeln im Straßenverkehr (Archivbild).Vergrößern des BildesBoris Pistorius: Der Innenminister von Niedersachsen plädierte für die strengeren Regeln im Straßenverkehr (Archivbild). (Quelle: Martin Schutt/dpa-bilder)
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Boris Pistorius, Innenminister von Niedersachsen, will die neuen Regeln für Raser aus der StVO-Novelle beibehalten. Derzeit gelten diese wegen eines Formfehlers nicht. Man dürfe sich nicht den Lobbyisten verpflichten, so Pistorius.

Im Streit um die Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) hat sich Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius für die darin festgeschriebenen schärferen Raser-Regeln ausgesprochen. "Raserei ist Todesursache Nummer eins auf unseren Straßen. Wir sollten uns dem Wohle unserer Bevölkerung verpflichten und nicht dem einiger lauter Lobbyisten", wird der SPD-Politiker in einer Mitteilung des Ministeriums vom Freitag zitiert. Wegen eines Formfehlers in der Eingangsformel der neuen StVO, die Ende April in Kraft trat, sind neue und schärfere Regeln für Fahrverbote bei zu schnellem Fahren von den Ländern vorerst außer Vollzug gesetzt worden.

Pistorius erklärte, die entstandene Rechtsunsicherheit solle durch das Bundesverkehrsministerium schnellstmöglich beseitigt werden, indem die fehlerhaften Vorschriften zur Änderung der Bußgeldkatalogverordnung in unveränderter Form mit Behebung des Rechtsfehlers erneut erlassen würden.

Fahrverbot schon bei 21 km/h zu viel

Demnach sollten 21 Kilometer pro Stunde mehr als erlaubt reichen, um einen Monat Fahrverbot zu kassieren – außerorts 26 km/h und schon beim ersten Mal der Führerschein für einen Monat weg sein können. Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) hatte die schärferen Regeln bei zu schnellem Fahren – die der Bundesrat ergänzt hatte – als unverhältnismäßig bezeichnet.

In Niedersachsen wird vorerst wieder der alte Katalog angewandt. Laufende Verfahren sind einem Sprecher des Innenministeriums zufolge angehalten. Offen ist die Frage, wie mit Autofahrern umzugehen ist, die bereits nach dem neuen Bußgeldkatalog bestraft wurden.

Ordnungswidrigkeitentatbestände, die erst durch die Novelle geschaffen wurden – zum Beispiel ein Mindestabstand von 1,5 Metern für Autofahrer beim Überholen von Radfahrern –, können in Niedersachsen trotzdem geahndet werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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