t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschlandInnenpolitik

AfD: Neue Vorwürfe gegen Petr Bystron


Staatsanwaltschaft prüft neuen Verdacht
Bystron droht schon wieder Verlust der Immunität


24.06.2025 - 10:30 UhrLesedauer: 3 Min.
imago images 0504788302Vergrößern des Bildes
Der AfD-Europaabgeordnete Petr Bystron: Ermittlungsverfahren setzen ihn seit über einem Jahr unter Druck. (Quelle: dts Nachrichtenagentur/imago)
News folgen

Zwei Ermittlungsverfahren laufen bereits gegen Petr Bystron. Nun droht dem EU-Abgeordneten der AfD erneut der Verlust der parlamentarischen Immunität. Der Rechtsausschuss berät darüber.

Neue Vorwürfe gegen den AfD-Europaabgeordneten Petr Bystron: Die Generalstaatsanwaltschaft München hat erneut die Aufhebung seiner parlamentarischen Immunität im EU-Parlament beantragt. Am heutigen Dienstagvormittag berät der Rechtsausschuss über den Antrag. Es gehe auch dieses Mal um den Tatvorwurf des Betrugs, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft t-online.

Loading...

Im selben Ermittlungsverfahren hatte das Europaparlament bereits am 6. Mai Bystrons Immunität aufgehoben. Bislang ging die Behörde dabei laut eigenen Angaben dem Verdacht der Bestechlichkeit von Mandatsträgern, der Geldwäsche, des gewerbsmäßigen Betrugs sowie der Steuerhinterziehung nach. Sollten Ausschuss und Parlament – wie üblich – dem neuen Antrag folgen, käme also ein weiterer Vorwurf hinzu. In allen Fällen gilt die Unschuldsvermutung.

Bystron: "Nichts Belastendes gefunden"

Bystron bestritt auf Anfrage von t-online etwaiges Fehlverhalten. "Die Staatsanwaltschaft hat trotz 21 Hausdurchsuchungen in meinem gesamten Umfeld nichts Belastendes gefunden", sagte Bystron. "Sie sollte die Ermittlungen einstellen und sich bei allen Betroffenen entschuldigen, anstatt immer neue Vorwürfe zu konstruieren." Insbesondere die Vernehmung seiner dementen Mutter und die Durchsuchungen ihres Seniorenwohnheimzimmers seien "völlig entartet". Er benutzte damit einen Begriff, der heute vor allem aus seiner Verwendung im Nationalsozialismus berüchtigt ist.

Welche Umstände dem neuen Verdacht des Betrugs konkret zugrunde liegen, ist bislang unklar. Laut Informationen von t-online geht es dabei um Abrechnungen in einem Anstellungsverhältnis. Der zweite Antrag sei am 9. April gestellt worden, weil die Vorwürfe erst nach dem ersten Antrag bekannt geworden seien, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft t-online. Aufgrund der laufenden Ermittlungen könnten keine weiteren Auskünfte erteilt werden.

Details zu den Vorwürfen

Zu den übrigen Vorwürfen sind mehr Details bekannt, die aus einem Bericht des EU-Justizausschusses hervorgehen, der t-online vorliegt: Zunächst gehen die Ermittler weiterhin Hinweisen aus Medienberichten nach, wonach Bystron seit 2020 aus der russischen Einflussoperation "Voice of Europe" Schmiergelder erhalten haben soll, um im Bundestag im Interesse der russischen Regierung zu sprechen und abzustimmen. Das Geld sei Bystron mutmaßlich bar oder per Überweisung mit Kryptowährungen zugegangen. Anschließend habe er mutmaßlich versucht, die Herkunft des Geldes zu verschleiern.

Im Bericht des Ausschusses heißt es, die Generalstaatsanwaltschaft verfüge über Transaktionsaufzeichnungen aller Konten von Bystron und seiner Unternehmen. So hätten weitere Bargeldeinzahlungen aufgedeckt werden können, die "auf die Existenz von früher erhaltenen mutmaßlichen Bestechungsgeldern" schließen ließen.

Andere Tatvorwürfe im selben Ermittlungsverfahren beziehen sich allerdings nicht auf die russische Einflussoperation, sondern auf Bystrons Finanzgebahren: So habe er seinen privaten Anwalt ab Oktober 2021 in seinem Abgeordnetenbüro im Bundestag mit der ihm zur Verfügung stehenden Mitarbeiterpauschale beschäftigt – die geleistete Arbeit habe aber mutmaßlich nicht im Zusammenhang mit Bystrons Mandat gestanden, heißt es weiter. So sei dem Steuerzahler ein Schaden in Höhe von 97.400 Euro entstanden. Zwischen 2017 und 2021 habe Bystron außerdem unrichtige Umsatzsteuerklärungen für seine Unternehmen eingereicht, die Ausgaben privater Art enthielten. Dadurch sei Schaden in Höhe von knapp 10.000 Euro entstanden.

Auch ein zweites Ermittlungsverfahren gegen Bystron beschäftigt die Generalstaatsanwaltschaft noch: Darin wird ihm vorgeworfen, mutmaßlich "Symbole verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verbreitet oder öffentlich verwendet zu haben". Bystron hatte bei Twitter eine Fotocollage von Politikern verbreitet, deren Abbildungen so zusammengestellt waren, dass sie an den Hitlergruß erinnerten. In diesem Fall war seine Immunität Anfang April aufgehoben worden.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherchen
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...


Bleiben Sie dran!
App StorePlay Store
Auf Facebook folgenAuf X folgenAuf Instagram folgenAuf YouTube folgenAuf Spotify folgen


Telekom