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Corona-Gegner wollen Robert Koch-Institut "Beunruhigung" verbieten


Streit um Lageberichte
Corona-Gegner wollen RKI "Beunruhigung" verbieten

  • Lars Wienand
Von Lars Wienand

Aktualisiert am 11.09.2020Lesedauer: 6 Min.
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RKI-Präsident Lothar H. Wieler: Das Robert Koch Institut hat die Aufgabe, das Infektionsgeschehen und das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland einzuschätzen.Vergrößern des Bildes
RKI-Präsident Lothar H. Wieler: Das Robert Koch Institut hat die Aufgabe, das Infektionsgeschehen und das Risiko für die Bevölkerung in Deutschland einzuschätzen. (Quelle: RKi/BrauerPhotos, J.Reetz)

Wann ist die Corona-Lage in Deutschland "sehr beunruhigend"? Eine Psychologin will dem RKI die Verwendung dieser Beschreibung untersagen lassen. Der juristisch aussichtslose Versuch hat eine politische Dimension.

Ohne viel Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit hat das Robert Koch-Institut zuletzt teilweise Entspannung in der Corona-Krise gemeldet. Nachdem das Institut seit Ende Juli in seinen täglichen Lageberichten von "sehr beunruhigender" und dann von "beunruhigender" Situation geschrieben hatte, verzichtet es seit dem 2. September auf diese Formulierung.

Parallel will eine Psychologin aus dem Allgäu, Daniela Prousa, die auch schon als Rednerin bei mindestens einer Querdenken-Kundgebung aufgetreten ist, dem Bundesinstitut per Eilantrag vom 30. August sogar verbieten lassen, in einer Lage wie zuletzt von einer "beunruhigenden" oder "sehr beunruhigenden" Situation zu schreiben, weil das eine nicht gerechtfertigte und übertreibende Beschreibung sei. Für den Zeitraum vom 25. bis 28. August soll das RKI die Einschätzung nachträglich widerrufen. Das Verwaltungsgericht Berlin hat das inzwischen zurückgewiesen. Mehr im Update am Textende.

Diese Bedeutung hat die RKI-Einstufung

Dabei geht es um mehr: Die jeweils aktuelle Einschätzung des Robert Koch-Instituts ist eine der wichtigsten Grundlagen, wenn vor Verwaltungsgerichten um Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus gestritten wird. In Begründungen zitieren die Gerichte, wie das RKI die Lage beurteilt.

Gegner weitreichender Schutzmaßnahmen haben also ein Interesse, die Gefährdungseinschätzung des RKI abzuschwächen oder an der Glaubwürdigkeit Zweifel zu säen. Und die Psychologin wird von der Anwältin Jessica Hamed vertreten, die in fünf Bundesländern Verfahren gegen die jeweiligen Corona-Verordnungen führt.

Für Hameds Verfahren ist es nachteilig, wenn das Robert Koch-Institut von einer hohen Gefahrensituation ausgeht. Sie erklärt auch: Es müsse doch eine gerichtliche Überprüfung möglich sein, ob das RKI Fakten zum Infektionsgeschehen und die darauf gegründete Empfehlung von Maßnahmen in einem transparenten wissenschaftlichen Verfahren erarbeitet. "Es ist von überragender Bedeutung, dass sich das RKI einer verzerrenden, übertriebenen Berichterstattung enthält. Es hat sich wissenschaftlich zu äußern und nicht politisch."

Die Bezeichnung des Infektionsgeschehens als "sehr beunruhigend" hält Hamed dann für "zweifellos angemessen, wenn – auch bereits nur in Ansätzen – eine Überlastung des Gesundheitssystems durch COVID-19-Fälle drohen würde".

Viele Corona-Gegner setzen nun Hoffnungen in den Eilantrag am Verwaltungsgericht Berlin. Der Schriftsatz wird in Gruppen von Gegnern der Coronamaßnahmen teils euphorisch verbreitet. Dabei ist er nach Ansicht des Verwaltungsrechtlers Wilhelm Achelpöhler aus Münster absurd. "Aber ein juristisch aussichtsloses Verfahren kann ja für den Urheber als politisches Instrument sinnvoll sein."

Das ist Zweck des Antrags

Der Antrag werde vom Gericht voraussichtlich für unzulässig erklärt, so Achelpöhler. "Dass eine allgemeine Gesundheitswarnung einer Behörde konkrete Rechte eines Einzelnen in der Form verletzen, ist nicht vorstellbar." Genau das beklagt aber als Grund des Antrags Daniela Prousa, die unter anderem mehr als 1.000 Fragebögen ausgewertet und von weit verbreiteten schweren psychosozialen Folgen der Maskenpflicht berichtet hat. Sie fühle sich durch die Veröffentlichung bedroht, ihre Menschenwürde und ihre körperliche Unversehrtheit würden verletzt.

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Auch wenn Prousa nichts erreichen sollte, lenkt der Antrag die Aufmerksamkeit auf die Kritik am RKI: Das Institut konzentriere sich zu sehr auf die reinen Fallzahlen. Der Antrag verlangt: Die Warnung vor einer "beunruhigenden" Entwicklung soll für das RKI tabu sein, wenn bestimmte Bedingungen vorliegen. Wenn viel getestet wird und der Anteil positiver Ergebnisse bei nur einem Prozent liegt und nicht steigt, sei eine hohe Fallzahl wenig aussagekräftig und die Lage nicht "beunruhigend" oder "sehr beunruhigend". Zu dem Vorwurf nimmt das RKI nicht Stellung – das könne man wegen des laufenden Verfahrens nicht, so eine Sprecherin.

Das Institut stellt aber klar, dass es seine Aussagen nicht nur auf Grundlage der Fallzahlen trifft. Zur Risikoeinschätzung würden verschiedene Informationen bewertet. Zwar nennt das RKI die Fallzahlen täglich prominent. Es fließen aber auch Testzahlen, das Schwereprofil, Übertragbarkeit und die Ressourcenbelastung des Gesundheitswesens in die Einschätzung ein, so eine Sprecherin zu t-online. Was aber nicht einfließt: Gesicherte Informationen, wie ansteckend die positiv getesteten Fälle sind.

Keine Informationen zur Infektionsgefahr

Das Fehlen dieser Information zum sogenannten Ct-Wert bemängelt Anwältin Hamed. Der Wert gibt an, wie viele Runden einzelne positive PCR-Test durchlaufen haben, ehe Virus-Erbgut entdeckt wird. Bei mehr als 30 Runden, einem Ct-Wert von höher 30, ist die Viruslast sehr niedrig und eine Ansteckungsgefahr möglicherweise ausgeschlossen.

Zu den häufigen und immer wieder genannten Kritikpunkten liefere das RKI zu wenig Antworten und Informationen, findet Cornelius Römer, der auf Twitter mit dem Account "RKI_Updates" die Veröffentlichungen aus der Behörde intensiv begleitet. "Es würde helfen, wenn das RKI aktiv selbst den Zweifeln etwas entgegensetzt, die immer wieder aufkommen", so der Quantenphysiker, der sich intensiv mit der Corona-Situation beschäftigt. So sei eine niedrige Positivenquote ein gutes Zeichen dafür, dass breit getestet wird – und bedeute nicht, dass bei Verdachtsfällen nicht viele positiv seien.

Das RKI warne nach seinem Eindruck keinesfalls voreilig: "Ich sehe die verschiedenen Zahlen und frage mich, wie lange es dauert, bis das RKI seine Einschätzung aktualisiert. Man merkt deutlich, dass dort erst abgewartet wird, ob sich eine Entwicklung über ein paar Tage zeigt." Diese Verzögerung sei aber auch zu beobachten, wenn sich die Lage etwas entspannt. Die Aufmerksamkeit für die Lageberichte sei insgesamt deutlich höher, wenn sich die Lage verschärfe. "Dann ist es ja auch wichtig, die Menschen an die Einhaltung von Vorsichtsmaßnahmen zu erinnern."

"Beunruhigend": So warnte das RKI

t-online dokumentiert hier aus den täglichen Lageberichten des RKI, wann die Lage "beunruhigend" und "sehr beunruhigend" genannt wurde und wann nicht mehr (Hervorhebungen durch t-online).

24. Juli, 815 neue labordiagnostisch bestätigte Covid-19-Fälle. In den Lagebericht wird ab sofort neu aufgenommen:

Die Zahl der täglich neu übermittelten Fälle war in den letzten Tagen bereits angestiegen. Diese Entwicklung ist sehr beunruhigend und wird vom RKI weiter sehr genau beobachtet. Eine weitere Verschärfung der Situation muss unbedingt vermieden werden.

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26. Juli, 305 neue Fälle (Meldeverzug an einem Sonntag, tags zuvor 781 Fälle). Der Lagebericht beginnt ab sofort mit:

In den letzten Wochen ist der Anteil an Kreisen, die über einen Zeitraum von 7 Tagen keine COVID-19-Fälle übermittelt haben, kontinuierlich zurückgegangen. Parallel dazu ist die COVID19-Inzidenz in vielen Bundesländern angestiegen. Dieser Trend ist beunruhigend.

14. August, 1.449 neue Fälle. Der Lagebericht beginnt ab sofort mit:

In den letzten Wochen ist die kumulative COVID-19-Inzidenz der letzten 7 Tage in vielen Bundesländern stark angestiegen und der Anteil an Kreisen, die keine COVID-19-Fälle übermittelt haben, deutlich zurückgegangen. Dieser Trend ist sehr beunruhigend.

25. August, 1.278 neue Fälle. Der Lagebericht beginnt ab sofort mit:

Seit der 29. Kalenderwoche ist die kumulative COVID-19-Inzidenz der letzten 7 Tage insgesamt und in vielen Bundesländern stark angestiegen. Der Anteil an Kreisen, die keine COVID-19-Fälle übermittelt haben, ist deutlich zurückgegangen. Auch wenn die Fallzahlen in einigen Bundesländern wieder abnehmen, bleibt diese Entwicklung sehr beunruhigend.

29. August, 1.479 Fälle. Der Lagebericht beginnt ab sofort mit:

In der 35. Kalenderwoche ist die kumulative COVID-19-Inzidenz der letzten 7 Tage nach einem starken Anstieg zwischen der 29. und 34. Kalenderwoche leicht gesunken. Die Anzahl an Kreisen, die in den letzten 7 Tagen keine COVID-19-Fälle übermittelt haben, ist ebenfalls wieder leicht angestiegen. Auch wenn die Fallzahlen in einigen Bundesländern wieder abnehmen, bleibt die Entwicklung der letzten Wochen weiterhin beunruhigend.

2. September: 1.256 Fälle, der Lagebericht beginnt ab sofort mit:

In der 35. Kalenderwoche ist die kumulative COVID-19-Inzidenz der letzten 7 Tage nach einem starken Anstieg zwischen der 29. und 34. Kalenderwoche leicht gesunken. Auch wenn die Fallzahlen wieder abnehmen, muss die Lage weiterhin sorgfältig beobachtet werden.

7. September: 814 Fälle, der Lagebericht beginnt ab sofort mit:

Nach einem starken Anstieg zwischen der 29. und 34. Kalenderwoche ist die kumulative COVID19-Inzidenz der letzten 7 Tage in der 35. Kalenderwoche leicht gesunken und hat sich seither tendenziell stabilisiert. Auch wenn die täglich gemeldeten Fallzahlen aktuell nicht stark zunehmen, muss die Lage weiterhin sorgfältig beobachtet werden.

Update, 11. September: Das Verwaltungsgericht hat den Eilantrag als unzulässig zurückgewiesen, wie das Gericht laut dpa am Freitag mitteilte. Ein Anspruch auf Unterlassung bestimmter Äußerungen bestehe unter keinem denkbaren rechtlichen Aspekt. Eine Verletzung von Grundrechten komme auch nicht in Betracht. Eine körperliche Beeinträchtigung wie eine von der Antragstellerin behauptete posttraumatische Belastungsstörung als Folge der RKI-Veröffentlichungen habe die Frau nicht glaubhaft gemacht können (Beschluss der 14. Kammer vom 10. September - VG 14 L 382/20).

Verwendete Quellen
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