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Rechte Chatgruppen: Gericht hebt Dienstverbot von Polizistin in Mühlheim auf


Inhalt war Hitler-Parodie
Rechte Chatgruppen: Gericht hebt Dienstverbot für Polizistin auf

Von dpa, afp
Aktualisiert am 22.10.2020Lesedauer: 2 Min.
Polizist im Einsatz: Eine Polizistin hat erfolgreich gegen ihre Suspendierung geklagt.Vergrößern des BildesPolizist im Einsatz: Eine Polizistin hat erfolgreich gegen ihre Suspendierung geklagt. (Quelle: Rupert Oberhäuser/imago-images-bilder)
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Wegen einer rechten Chat-Gruppe bei der Polizei in Mülheim wurde sie suspendiert, nun darf eine Polizistin wieder arbeiten. Das verschickte Bild sei nicht rechtsextrem, urteilte ein Gericht.

Eine suspendierte Polizistin hat sich erfolgreich gegen ihr Dienstverbot gewehrt. Ihr wurde vorgeworfen, Mitglied in einer rechtsextremen Chatgruppe bei der Polizei Mülheim gewesen zu sein. Wie das Gericht am Donnerstag mitteilte, war die Suspendierung der Polizistin rechtswidrig und wurde somit aufgehoben.

Die Polizistin war den Angaben zufolge verdächtigt worden, in einer Chatgruppe namens "Chat Anton" mindestens ein Bild mit rechtsradikalem Gedankengut von strafrechtlicher Relevanz erhalten zu haben. Das zuständige Landesamt suspendierte sie daraufhin per Bescheid am 11. September vom Dienst. Wenig später wurde die Suspendierung von mindestens 30 Beamten bekannt. Auch strafrechtlich wurde gegen eine zweistellige Anzahl von Polizisten ermittelt.

Gericht: Geteilter Inhalt zeigt Hitler-Parodie

Dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht zufolge sei aber nicht festgestellt worden, ob die Polizistin das Bild in der Chatgruppe überhaupt zur Kenntnis genommen habe. Des Weiteren zeige die Abbildung nicht Adolf Hitler, sondern jemand, der mittels einer Parodie Hitler verspotte, überzeichne und der Lächerlichkeit preisgebe. Die vom Landesamt gezogene Schlussfolgerung, hierin liege ein "schwerwiegendes Dienstvergehen" und ein "Verstoß gegen die politische Treuepflicht", teile man nicht, so das Gericht.


Der Vorwurf, die Beamtin habe den Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlassen, sei somit "fernliegend", zumal nicht einmal klar sei, ob sie die Datei überhaupt wahrgenommen habe (Az.: 2 L 1910/20). Die Polizistin sei lediglich Mitglied einer WhatsApp-Gruppe gewesen, in der die Datei gepostet wurde.

Gericht: Suspendierung war mangelhaft

"Die Entscheidung des Gerichts ist natürlich zu respektieren. In allen Verfahren gilt die Unschuldsvermutung", sagte NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU). "Trotzdem sollte niemand Zweifel an meiner grundsätzlichen Entschlossenheit haben: Ich werde meine Null-Toleranz-Linie im Kampf gegen Rechtsextremismus in den eigenen Reihen weiter konsequent fortsetzen."

Das Gericht bemängelte weiter, die Suspendierung der Frau sei nicht nur inhaltlich, sondern auch formal mangelhaft gewesen. Der konkrete Einzelfall sei in dem Bescheid nicht in den Blick genommen worden. Das angebliche Fehlverhalten werde nicht konkret beschrieben. Es sei auch nicht berücksichtigt worden, dass der Versand der Datei bereits vor sieben Jahren erfolgt sei.

"Jeder Einzelfall muss betrachtet und juristisch bewertet werden"

Auch der in dem Bescheid des Landesamtes geäußerte Verdacht, dass Straftaten begangen worden seien, etwa das Verwenden verfassungswidriger Kennzeichen oder Volksverhetzung, sei "nicht nachvollziehbar". Gegen die Entscheidung des Gerichts kann das Land NRW noch Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht erheben.

"Jeder Einzelfall muss betrachtet und juristisch bewertet werden", mahnte der Landeschef der Gewerkschaft der Polizei, Michael Mertens, an. "Eine Pauschalverurteilung ist grundsätzlich ungerecht und bei diesen schwierigen Vorgängen erst recht."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP, dpa
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