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Mittelfinger im Parlament: Staatsanwaltschaft will Aufhebung der Immunität Ramelows


Mittelfinger im Parlament
Staatsanwaltschaft will Aufhebung der Immunität Ramelows

Von dpa
25.11.2020Lesedauer: 1 Min.
Der Mittelfinger, den Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow im Landtag einem AfD-Abgeordneten gezeigt hat, sorgt weiter für Wirbel.Vergrößern des BildesDer Mittelfinger, den Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow im Landtag einem AfD-Abgeordneten gezeigt hat, sorgt weiter für Wirbel. (Quelle: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa./dpa)
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Erfurt (dpa) - Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat die Aufhebung der Immunität von Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) beantragt. Es geht um den Vorwurf der Beleidigung, wie ein Sprecher der Behörde am Mittwoch sagte.

Zuvor hatte die "Thüringer Allgemeine" darüber berichtet. Hintergrund ist ein Vorfall im Landtag Mitte Juli, als Ramelow dem AfD-Abgeordneten Stefan Möller von der Regierungsbank aus den Mittelfinger zeigte. Außerdem hatte er ihn als "widerlichen Drecksack" bezeichnet und dies später vor laufender Kamera wiederholt. Möller erstattete daraufhin Anzeige.

Der Antrag auf Immunitätsaufhebung Ramelows ist nach Angaben des Landtags bereits eingegangen. Der Regierungschef genießt Immunität, weil er auch Abgeordneter des Parlaments ist. In Thüringen muss der Justizausschuss die Aufhebung der Immunität eines Abgeordneten beschließen. Vorsitzender des Gremiums ist Möller selbst. Erst wenn der Ausschuss Ramelows Immunität aufgehoben hat, könnten Ermittlungen zu dem Fall beginnen. Dem Antrag war laut Staatsanwaltschaft eine erste Prüfung vorausgegangen , ob sich aus den Vorwürfen ein Anfangsverdacht ergibt.

Die CDU-Fraktion sprach sich für die Aufhebung von Ramelows Immunität aus. "Provokationen von Links und Rechts schaden unserem Land", sagte ihr Vorsitzender Mario Voigt. Er forderte, dass der Vorfall in der Juli-Plenarsitzung "ohne Ansehen der Person" juristisch aufgearbeitet wird. "Selbstverständlich muss die Immunität des Ministerpräsidenten aufgehoben werden, wenn dies zur Aufklärung nötig ist."

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