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Corona | Bundesregierung befürwortet Ausnahmen für Geimpfte


Bundesregierung befürwortet Ausnahmen für Geimpfte

Von afp, dpa
Aktualisiert am 24.04.2021Lesedauer: 2 Min.
Einkaufsstraße in Düsseldorf: Geimpfte und Genesene könnten bald von Kontaktbeschränkungen und Quarantäne-Regelungen befreit werden (Symbolbild).Vergrößern des BildesEinkaufsstraße in Düsseldorf: Geimpfte und Genesene könnten bald von Kontaktbeschränkungen und Quarantäne-Regelungen befreit werden (Symbolbild). (Quelle: Michael Gstettenbauer/imago-images-bilder)
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Die Bundesregierung will Geimpften und Genesenen offenbar mehr Freiheiten ermöglichen. Am Montag soll ein Entwurf dazu besprochen werden. Minister Altmaier dämpft allerdings die Erwartungen.

Für vollständig Geimpfte und von Covid-19 Genesene soll es nach Einschätzung der Bundesregierung gewisse Ausnahmen von den geltenden Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen geben. Das geht aus einem am Samstag innerhalb der Regierung abgestimmten Eckpunktepapier hervor, das als Vorbereitung für den an diesem Montag geplanten Impfgipfel von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Regierungschefs der Länder erstellt wurde.

In dem Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, heißt es, was Einreiseregelungen angehe sowie den Zugang zu Ladengeschäften und bestimmten Dienstleistungen sollen Menschen, die gegen Covid-19 geimpft sind, und Genesenen dieselben Ausnahmen eingeräumt werden, die bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 für negativ auf das Coronavirus Getestete gelten.

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"Abhängig von der Entwicklung der Infektionslage, der Impfquote und der wissenschaftlichen Erkenntnisse über die Ansteckungsgefahr von Geimpften, Genesenen und Getesteten, werden perspektivisch weitere Ausnahmen von Schutzmaßnahmen vorzunehmen sein", wird in dem Eckpunktepapier weiter festgehalten. Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder das Abstandsgebot würden jedoch auch für Geimpfte, Genesene und Getestete noch für einen längeren Zeitraum weiter gelten.

Konkret heißt es, für den Bereich von Kontaktbeschränkungen sollten Ausnahmen für Geimpfte und Genesene vorgesehen werden, insbesondere in Gemeinschaftseinrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen. "Auch im Bereich der Ausgangsbeschränkungen sollen entsprechende Ausnahmen vorgesehen werden". Ein Anspruch auf die Öffnung bestimmter Einrichtungen – etwa Museen oder Schwimmbäder – ergibt sich nach Einschätzung der Bundesregierung aus den für Geimpfte und Genesene festzulegenden Ausnahmen aber nicht.

"Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe"

In dem Papier, das der Vorbereitung einer entsprechenden Rechtsverordnung nach dem Infektionsschutzgesetz dient, wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich bei Erleichterungen und Ausnahmen für bestimmte Personengruppen nicht um die Einräumung von Sonderrechten oder Privilegien handele, "sondern um die Aufhebung nicht mehr gerechtfertigter Grundrechtseingriffe".

Die Vorlage hatte offenbar das Bundesjustizministeriums eingebracht, berichtete die "Bild"-Zeitung zuvor. "Wenn feststeht, dass eine Impfung nicht nur vor einer Erkrankung schützt, sondern auch die weitere Übertragung des Virus verhindern kann, muss das bei den Maßnahmen berücksichtigt werden", sagte die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) dem "Handelsblatt". "Das ist kein Privileg für Geimpfte, sondern ein Gebot der Verfassung."

Altmaier: Im Sommer könnte über Ausnahmen gesprochen werden

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) dämpfte derweil Erwartungen, Geimpfte könnten schnell mehr Freiheiten zurückerhalten. "Aktuell haben über 20 Prozent eine Erstimpfung erhalten", sagte er den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Samstagsausgaben). Er gehe davon aus, "dass wir im Juni oder Juli über Ausnahmen sprechen können". Dabei sei die Politik stark auf die Expertise der Wissenschaft angewiesen.

"Ich glaube, dass Geimpfte mehr Freiheiten zurückerhalten werden –spätestens dann, wenn allen Impfwilligen ein Impfangebot gemacht werden konnte", fügte der Minister hinzu.

Die Regelungen für die bundeseinheitliche Corona-Notbremse waren am Samstag in Kraft getreten. Sie sehen für Gebiete mit einer Sieben-Tages-Inzidenz ab 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner unter anderem Kontaktbeschränkungen und eine nächtliche Ausgangssperre vor.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP und dpa
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