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Corona-Pandemie – Gericht: Einreiseverbot nach Mecklenburg-Vorpommern unrechtmäßig


Corona-Pandemie
Gericht: Einreiseverbot nach Mecklenburg-Vorpommern unrechtmäßig

Von dpa, pdi

30.04.2021Lesedauer: 2 Min.
Der Ostseestrand auf der Insel Usedom: Aufgrund der Corona-Pandemie und eines Einreiseverbots dürfen momentan keine Touristen nach Mecklenburg-Vorpommern.Vergrößern des BildesDer Ostseestrand auf der Insel Usedom: Aufgrund der Corona-Pandemie und eines Einreiseverbots dürfen momentan keine Touristen nach Mecklenburg-Vorpommern. (Quelle: dpa-bilder)
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Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald hat das Einreiseverbot nach Mecklenburg-Vorpommern für unrechtmäßig erklärt. Die Verordnung sei willkürlich, trotzdem hob das Gericht die Regelung nicht auf.

Das Einreiseverbot nach Mecklenburg-Vorpommern und das entsprechende Ausreisegebot sind vom Oberverwaltungsgericht in Greifswald für unrechtmäßig erklärt worden. Die in der Corona-Landesverordnung vorgesehene Regelung sei willkürlich, da sie vollständig geimpfte und nicht geimpfte Menschen gleichbehandele, teilte das Gericht am Freitag mit.

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Dennoch hob das Gericht die Regelung nicht auf und verwies auf die weitreichenden Folgen, die ein solcher Schritt für den Pandemieschutz hätte. Das Land ist laut Gericht jetzt verpflichtet, die entsprechenden Regelungen zu überarbeiten. Laut Corona-Landesverordnung dürfen sich abgesehen von Ausnahmen auch Menschen mit Nebenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern nicht im Land aufhalten.

Gefahr "für die Gesundheit, Leib und Leben"

Das Gericht folgte der Argumentation des Antragsstellers mit Nebenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern dahingehend, dass vollständig Geimpfte bei der Epidemiologie auch nach Aussage des Robert Koch-Instituts keine wesentliche Rolle mehr spielten. Dass sie dennoch wie ungeimpfte Menschen behandelt würden, verstoße gegen das im Grundrecht verankerte Gleichheitsprinzip. Ob dies auch für andere Gruppen wie Genesene gelte, müsse das Land bei der Anpassung der Verordnung prüfen.

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Seine Entscheidung, den Rechtsschutzantrag trotzdem abzulehnen, begründete das Gericht unter anderem damit, dass andernfalls Menschen aus dem gesamten Bundesgebiet nach Mecklenburg-Vorpommern reisen dürften, was die Gefahr "für die Gesundheit, Leib und Leben einer unüberschaubaren Vielzahl von Menschen" erhöhen würde. Noch in der vergangenen Woche hatte das OVG die Ausreisepflicht für Menschen mit Nebenwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern bestätigt.

Inzidenz in Mecklenburg-Vorpommern sinkt weiter

Am Freitag sind in Mecklenburg-Vorpommern 341 Corona-Neuinfektionen gemeldet worden. Das waren 32 weniger als vor einer Woche, wie das Landesamt für Gesundheit und Soziales mitteilte (Stand: 16.24 Uhr). Zugleich wurden am Donnerstag drei weitere Todesfälle in Zusammenhang mit einer Corona-Infektion registriert. Die Gesamtzahl der Corona-Toten seit Beginn der Pandemie gab das Amt mit nunmehr 998 an.

Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz sank erneut. Der Wert verringerte sich um 1,9 Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner binnen einer Woche auf 121. Der Landkreis Rostock (82) die Hansestadt Rostock (91,8) sowie Vorpommern-Rügen (94,3) lagen unter der Schwelle von 100. Am höchsten war der Wert im Landkreis Ludwigslust-Parchim mit 200,2, was unter anderem auf einen lokalen Ausbruch in einem Unternehmen in Lübtheen zurückzuführen ist.

Am zweithöchsten lag der Wert in Vorpommern-Greifswald (133,3) gefolgt von der Landeshauptstadt Schwerin (132,8), dem Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (127,1) und Nordwestmecklenburg (109,3).

Inzwischen haben rund 28,9 Prozent der Einwohner im Nordosten ihre erste Impfung gegen Covid-19 bekommen, wie das Landesamt mitteilte. Das ist Platz zwei im Vergleich der Bundesländer nach dem Saarland. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 26,9 Prozent.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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