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Impfstatus von Mitarbeitern abfragen? Streit über Spahn-Vorstoß


"Hat Arbeitgeber nicht zu interessieren"
Impfstatus von Mitarbeitern abfragen? Streit über Spahn-Vorstoß

Von dpa, afp
31.08.2021Lesedauer: 3 Min.
Eine Corona-impfung: Sollen Arbeitgeber bald den Impfstatus abfragen dürfen?Vergrößern des BildesEine Corona-impfung: Sollen Arbeitgeber bald den Impfstatus abfragen dürfen? (Quelle: Ying Tang/imago-images-bilder)
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Gesundheitsminister Spahn ist eher dafür, Arbeitsminister Heil ist skeptisch: Sollen Arbeitgeber während der Pandemie den Impfstatus ihrer Angestellten abfragen dürfen? Die Frage sorgt für Streit in Politik und Wirtschaft.

Ob Firmen von ihren Beschäftigten den Corona-Impfstatus abfragen dürfen, sorgt in Wirtschaft und Politik für Streit. Während sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) offen dafür zeigte, äußerte sich Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) skeptisch. Arbeitgebervertreter forderten die Regierung auf, die Möglichkeit einer solchen Abfrage zu schaffen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) wiederum nannte entsprechende Forderungen ein "No-go".

Bundesgesundheitsminister Spahn kann sich grundsätzlich vorstellen, dass Arbeitgeber Mitarbeiter nach ihrem Corona-Impfstatus fragen dürfen. Er sei hin- und hergerissen, ob das Gesetz geändert werden solle, damit Arbeitgeber zumindest für die nächsten sechs Monate fragen dürften, sagte er am Montagabend in der ARD-Sendung "Hart aber fair". So werde es ja im Restaurant auch gemacht. Auf die Frage, wie seine Haltung dazu sei, sagte Spahn: "Ich tendiere zunehmend zu ja." Er begründete dies mit den Arbeitsmöglichkeiten im Betrieb: "Wenn alle im Großraumbüro geimpft sind, kann ich damit anders umgehen, als wenn da 50 Prozent nicht geimpft sind."

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Arbeitsminister Heil ist skeptisch

Arbeitsminister Heil forderte Spahn auf, zunächst einen konkreten Vorschlag zu machen. "Die Frage, ob Arbeitgeber das Recht bekommen sollen, den Impfstatus ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erfahren, muss der dafür zuständige Bundesgesundheitsminister mit einem sauberen Rechtsvorschlag klären", erklärte Heil am Dienstag.

Heil zeigte sich aber grundsätzlich skeptisch, ob solche Abfragen möglich sind. "Das Arbeitsrecht gibt das bisher nicht her", sagte Heil. "Wenn Herr Spahn einen Vorschlag hat für das Infektionsschutzgesetz, dann soll er ihn vorlegen." Es gelte, vorsichtig mit den Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerrechten zu sein.

Gewerkschaft entschieden dagegen

Der Präsident der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände (BDA), Rainer Dulger, forderte Klarheit von der Politik. In der Wirtschaft gebe es zwar zur Frage der Einführung einer 2G-Regel verschiedene Ansichten, die jeweils nachvollziehbar seien, sagte Dulger der "Rheinischen Post". "Doch bevor wir über diese Frage entscheiden, muss endlich klar gestellt werden, dass der Arbeitgeber den Impfstatus seiner Beschäftigten erfragen darf." Eine 2G-Regel betrifft nur "Geimpfte oder Genesene". Bei 3G kommen noch negativ auf das Coronavirus getestete Menschen hinzu.

Der DGB lehnte Forderungen nach Auskunft über den Impfstatus entschieden ab. Die Forderung sei ein "No-go", sagte Vorstandsmitglied Anja Piel. "Die Information, ob jemand geimpft ist, unterliegt wie alle anderen Gesundheitsdaten der Beschäftigten dem Datenschutz, sie hat Arbeitgeber nicht zu interessieren." Sie hält die Forderung für einen "unlauterer Versuch, die Verantwortung für den Arbeitsschutz auf die Beschäftigten abzuwälzen".

Der Haltung schließt sich auch der Beamtenbund an. "Nach aktueller Rechtslage ist eine Auskunftspflicht zum Impfstatus weder für Arbeitnehmende noch für Beamtinnen und Beamte zu begründen", sagt Silberbach der "Rheinischen Post". "Freiwilligkeit ist hier bisher zwingend. Wenn das geändert werden soll, müsste dafür zunächst einmal eine verfassungsfeste gesetzliche Grundlage geschaffen werden."

Datenschutzbeauftragte sehen Schwierigkeiten

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber forderte "klare und rechtssichere Regelungen" in der Arbeitsschutzverordnung. "Die gilt dann bundesweit und nur während der akuten Pandemielage", sagte Kelber den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland.

Kelbers Berufskollege aus Baden-Württemberg hält die Auskunftspflicht ohnehin nur in einigen Fällen für möglich. Nur dort, wo Beschäftigte mit Personen in Kontakt kommen, die sich vor Corona nicht wirksam schützen könnten, könne es eine solche Ausnahme geben, sagte Stefan Brink dem "Handelsblatt". Das sei etwa bei ganz wenigen Berufen in der Gesundheitsbranche der Fall.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP und dpa
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