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Corona-Regeln: In diesen Ländern entfällt die Testpflicht für Geboosterte


Neue Corona-Regeln
In diesen Ländern entfällt die Testpflicht für Geboosterte

Von Mauritius Kloft

Aktualisiert am 03.12.2021Lesedauer: 5 Min.
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Shoppingtour in einer deutschen Innenstadt: Im Einzelhandel gilt in vielen Bundesländern neuerdings die 2G-Regel. (Symbolbild)Vergrößern des Bildes
Shoppingtour in einer deutschen Innenstadt: Im Einzelhandel gilt in vielen Bundesländern neuerdings die 2G-Regel. (Symbolbild) (Quelle: NurPhoto/imago-images-bilder)

Der Bund-Länder-Gipfel hat verschärfte Corona-Regeln beschlossen, die aber von den Ländern umgesetzt werden müssen. Wir zeigen, was nun gilt – und welche Länder jetzt Geboosterten das Leben erleichtern.

Wer bereits geboostert ist, wird in Niedersachsen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz von Samstag an von der Testpflicht befreit. Zugleich werden andere Corona-Regeln verschärft – auch für Geimpfte.

Die auf dem Bund-Länder-Gipfel beschlossenen Maßnahmen werden von den Ländern umgesetzt, allerdings sehr unterschiedlich. Auf was genau sich die Ministerpräsidenten und die Bundesregierung geeinigt haben, lesen Sie hier. t-online zeigt, welche Bundesländer die Regeln verschärft haben – und was für Geimpfte, Geboosterte und Ungeimpfte jetzt gilt.

Baden-Württemberg

Nach der Bund-Länder-Spitzenrunde hat Baden-Württemberg seine Corona-Maßnahmen noch einmal deutlich verschärft. In der im Südwesten geltenden sogenannten Alarmstufe II führt das Land eine harte Obergrenze von 750 Teilnehmern bei Großveranstaltungen ein, wie die Landesregierung in Stuttgart mitteilte.

Diese gilt für Kultur- und Sportereignisse, also auch für Bundesligaspiele. Für die Proficlubs im Land bedeutet dies faktisch eine Rückkehr zu Geisterspielen.

Für kleinere Veranstaltungen gilt eine Auslastung der Räumlichkeiten von höchstens 50 Prozent. Zudem gelten in allen Gastronomiebetrieben im Land 2G-plus-Regeln. Für Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung gegen Corona erhalten haben, entfällt die zusätzliche Testpflicht, wie die Landesregierung am Freitagnachmittag mitteilte.

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Bayern

In Bayern werden Ungeimpfte vom kommenden Mittwoch an keinen Zugang mehr zu Einzelhandelsgeschäften haben. "Wir setzen 2G im Handel um", sagte Ministerpräsident Markus Söder in München nach einer Kabinettssitzung der Landesregierung. Man gebe den Betrieben mehrere Tage, um sich auf die praktische Umsetzung und die Kontrollen vorzubereiten. Diese müssen auch die Läden übernehmen.

Söder ergänzte, es gebe allerdings Ausnahmen für Läden des täglichen Bedarfs, in die weiterhin alle Bürger dürften – unabhängig von ihrem Impfstatus. Dazu gehören laut Kabinettsbeschluss Lebensmittelhändler, Getränkemärkte, Apotheken und Buchhandlungen.

Zudem werden Fußballspiele in Bayern vorerst ohne Zuschauer stattfinden. Das bayerische Kabinett beschloss eine entsprechende Verschärfung der Maßnahmen. Diese Beschlüsse gelten bereits von Samstag an und betreffen den gesamten "Profisport für überregionale Ligen", wie Söder weiter verkündete.

Berlin

Das Tanzen in Berliner Clubs ist wegen der heftig gestiegenen Zahl von Corona-Neuinfektionen von Mitte nächster Woche an verboten. Zwar werden die Clubs wegen rechtlicher Fragen noch nicht geschlossen, "aber es darf nicht mehr getanzt werden", sagte der Chef der Senatskanzlei, Christian Gaebler (SPD), nach einer Sondersitzung des Senats.

Vom Bund sei beschlossen worden, Clubs bei Inzidenzwerten über 350 zu schließen, der rechtliche Prozess dazu laufe aber noch. Wenn der Bund nächste Woche die Gesetze anpasse, werde man auch in Berlin erneut beraten. Auch Bars und Kneipen sollen weiter geöffnet bleiben.

Das gilt auch für die Weihnachtsmärkte: Die sollen aber unter 2G-Bedingungen stattfinden.

Bremen

Bremens Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) erwartet ab Montag schärfere Regeln in Bremen – wenn Bremen in die Warnstufe 3 wechselt. Dann würde etwa in Restaurants auch 2G plus gelten, was "einem Lockdown gleichkäme", so Bovenschulte. Auch im Einzelhandel könnten ab Montag 2G-Regeln greifen.

Hamburg

Die Hafenstadt sperrt Ungeimpfte von Samstag an vom Einzelhandel aus. Sie können dann nur noch in Geschäften des täglichen Bedarfs einkaufen. Darüber hinaus beschloss der rot-grüne Senat bereits am Dienstag, dass ebenfalls von Samstag an in Clubs das 2G-plus-Modell gilt. Besucher müssen dann zusätzlich zu ihren Impf- beziehungsweise Genesenen-Bescheinigungen einen negativen Corona-Test vorlegen.

Hessen

Von Sonntag an gelten in Hessen strengere Corona-Maßnahmen. So gilt im Einzelhandel dann eine 2G-Regel, auch in Hotels oder Restaurants ist das Pflicht.

Für Ungeimpfte gibt es zudem Kontaktbeschränkungen. So dürfen sich nur maximal zwei Haushalte im öffentlichen Raum treffen. Auch für Veranstaltungen, sowohl innen und außen, kommen schärfere Regeln.

Niedersachsen

Wer bereits geboostert ist, wird in Niedersachsen von Samstag an von der Testpflicht befreit. Dreimal gegen Corona geimpfte Menschen könnten Einrichtungen, Betriebe und Veranstaltungen mit 2G-plus-Regel dann ohne Test besuchen, teilte das Sozialministerium in Hannover mit. Es genüge der Nachweis über die Impfungen.

Die Corona-Verordnung des Landes soll von der kommenden Woche an geändert werden, dennoch soll die Regelung möglichst schon von Samstag an in ganz Niedersachsen umgesetzt werden. Verstöße gegen die laut aktueller Verordnung gültige Testpflicht durch dreimal Geimpfte würden bis zum Inkrafttreten der geänderten Verordnung geduldet, hieß es weiter.

Das Land reagiere mit der Neuregelung auf Erkenntnisse, nach denen die Gefahr einer Infektion und Übertragung nach drei Impfungen "ausgesprochen gering" sei. Zudem solle sie dazu beitragen, "die stark beanspruchten Testkapazitäten zu entlasten". An den Testpflichten für zweimal geimpfte Menschen ändere sich vorerst nichts. Seit Mittwoch gilt in Niedersachsen die Warnstufe 2 – das heißt: Überall dort, wo bislang 2G galt, greift dann 2G plus.

Nordrhein-Westfalen

In Nordrhein-Westfalen haben von diesem Samstag an grundsätzlich nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zum Einzelhandel. Ausgenommen sind davon nur Geschäfte des täglichen Bedarfs, also etwa Supermärkte und Apotheken. Das teilte das Landesgesundheitsministerium zur aktualisierten Corona-Schutzverordnung mit. Clubs und Diskotheken in NRW müssen von Samstag an schließen.

Die Zuschauerzahlen bei Sport-, Kultur- und anderen Großveranstaltungen müssen von Samstag an grundsätzlich auf 30 Prozent ihrer eigentlichen Kapazitäten reduziert werden. Zusätzlich wird die Gesamtzahl der Zuschauer im Außenbereich auf maximal 15.000 gedeckelt, in geschlossenen Räumen auf 5.000. Solange diese Deckelung nicht überschritten wird, dürfen auch bis zu 50 Prozent der Gesamtkapazität genutzt werden.

Weihnachtsmärkte dürfen im bevölkerungsreichsten Bundesland geöffnet bleiben – allerdings von Samstag an nur noch für geimpfte und genesene Menschen.

Rheinland-Pfalz

In Rheinland-Pfalz entfällt die Testpflicht für Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung gegen Corona erhalten haben. "Wir haben heute im Kabinett noch einmal intensiv beraten und entschieden, dass Menschen mit bereits erfolgter Auffrischungsimpfung von der Testpflicht der 2G-plus-Regelung ausgenommen sind", teilte Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD) mit.

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Die Auffrischungsimpfung erhöhe den Impfschutz enorm. "Sie brauchen dann deshalb beispielsweise für ihren Besuch in einem Restaurant oder beim Betreten eines Fitnessstudios keinen weiteren Test mehr", so Dreyer.

Die 2G-plus-Regel sieht vor, dass nur Geimpfte und Genesene mit einem negativen Testergebnis Zugang haben. Die neue Corona-Verordnung des Landes soll am Freitagabend veröffentlicht werden und am Samstag in Kraft treten. Dann wird etwa die 2G-Regel auf den Einzelhandel ausgeweitet.

Rheinland-Pfalz bleibe aber bei der strengeren Linie, dass überall dort, wo keine Maske getragen werden könne, auch für Geimpfte und Genesene ein Test notwendig sei (2G-plus), wie Dreyer weiter mitteilte. Das gilt beispielsweise in Restaurants oder Fitnessstudios.

Saarland

Im Saarland gelten bereits seit Donnerstag verschärfte Corona-Regeln, etwa Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte. Ab Montag sollen dann nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt zu Geschäften bekommen, davon ausgenommen sind Läden des täglichen Bedarfs.

Sachsen-Anhalt

In Sachsen-Anhalt kommt von Montag zusätzlich 2G im Einzelhandel, ausgenommen davon werden Geschäfte des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Drogerien, Bau- und Gartenmärkte.

Zudem soll es Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte geben. Für Sport- und Kulturgroßveranstaltungen wird es Obergrenzen geben, heißt es von der Staatskanzlei. Diskotheken sollen bei einem Inzidenzwert von mehr als 350 geschlossen werden.

Schleswig-Holstein

Auch im Norden greifen von Samstag an schärfere Corona-Regeln. So gilt 2G im Einzelhandel, also auch in "Spielzeug-, Elektronik- oder Bekleidungsgeschäften", wie es heißt. Weitere Einschränkungen sollen dagegen erst vom 15. Dezember an kommen, beispielsweise die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte.

Von Mitte Dezember an greift zudem eine 2G-plus-Regel in Clubs und Diskotheken sowie in Hotels. Einschränkungen werde es auch bei größeren Sportveranstaltungen geben, etwa bei Handball- oder Fußballspielen, heißt es von der Staatskanzlei. Die Veranstalter müssten dafür sorgen, dass höchstens die Hälfte aller Plätze besetzt sind.

Hinweis der Redaktion: Sollte Ihr Land nicht in der Auflistung auftauchen, galten schon vor dem Bund-Länder-Gipfel verschärfte Corona-Regeln. Da sich die aktuelle Nachrichtenlage sehr schnell drehen kann, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass vereinzelte Aspekte veraltet oder unvollständig sein können. Wir bitten um Ihr Verständnis. Schauen Sie im Zweifelsfall auf der Homepage Ihrer zuständigen Staatskanzlei nach.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Staatskanzleien der Bundesländer
  • Mit Material der Nachrichtenagenturen dpa, AFP und Reuters
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