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Corona-Gipfel: Das haben Merkel, Scholz und die Länderchefs beschlossen


Das haben Merkel, Scholz und die Länderchefs beschlossen

Von t-online, afp, dpa, reuters, joh, lw

Aktualisiert am 03.12.2021Lesedauer: 3 Min.
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Deutliche Worte des designierten Kanzlers und der Noch-Kanzlerin: Ein letztes Mal erklärt Angela Merkel die neuen Corona-Beschlüsse. (Quelle: reuters)
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Wie bricht Deutschland die vierte Welle? Die Maßnahmen, die Merkel und die Ministerpräsidenten beschlossen haben, bedeuten weitgehende Einschränkungen für Ungeimpfte. Ein Überblick.

Kanzlerin Angela Merkel (CDU), der designierte Kanzler Olaf Scholz (SPD) und die Ministerpräsidenten der Länder haben darüber beraten, welche Einschränkungen nötig sind, um die vierte Corona-Welle zu brechen. Merkel bezeichnete die Lage als sehr ernst. Die geschäftsführende Kanzlerin betonte die Bedeutung von Booster-Impfungen.

Das sind die wichtigsten Beschlüsse:

CORONA-REGELN

Ausweitung der 2G-Regelungen, zum Beispiel auf den Handel: In Geschäften sowie bei Kultur- und Freizeitveranstaltungen bekommen künftig nur noch Geimpfte oder von einer Infektion Genesene Zugang. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs. In einigen Ländern gilt diese Regel bereits, nun soll sie bundesweit und unabhängig von der örtlichen Inzidenz kommen. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G plus). Ausnahmen gibt es für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sowie für Personen, die nicht geimpft werden können oder für die keine Impfempfehlung vorliegt.

Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte: Treffen, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, werden auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushalts beschränkt. Ausgenommen sind Kinder bis 14 Jahre sowie Ehe- oder Lebenspartner mit unterschiedlichen Wohnsitzen. Private Treffen, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt.

Maskenpflicht in Schulen: Sie soll für alle Klassenstufen bundesweit gelten. In einigen Ländern ist das bereits der Fall.

Private Feiern: In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 pro 100.000 Einwohner gilt bei privaten Feiern eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.

Clubs und Bars: Clubs und Diskotheken werden ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 350 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der Reform des Infektionsschutzgesetzes soll es aber noch einmal unzweifelhaft klargestellt werden.

Einschränkungen von Großveranstaltungen: Die Teilnehmerzahl für überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen wird deutlich eingeschränkt. Künftig dürfen maximal 30 bis 50 Prozent der Platzkapazität genutzt werden. In Innenräumen dürfen es aber höchstens 5.000 Besucher und im Freien höchstens 15.000 sein. Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2G Plus). In Ländern mit einem hohen Infektionsgeschehen sollen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden.

Lockdown-Maßnahmen sollen im Infektionsschutzgesetz ergänzt werden: Damit Länder und Regionen mit hohem Infektionsgeschehen weiterhin ein angemessenes Instrumentarium zur Verfügung haben, sollen im Infektionsschutzgesetz zusätzliche Maßnahmen (zum Beispiel zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten oder Hotels) ergänzt werden.

Verbote zu Silvester: Am 31. Dezember und 1. Januar wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf belebten Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.

IMPFUNG

Impfungen bei Apotheken und in Zahnarztpraxen: Bis Weihnachten sollen noch 30 Millionen Impfungen verabreicht werden. Dafür sollen auch Zahnärzte, Apotheker und Pflegefachkräfte Impfungen vornehmen dürfen.

Impfzertifikat läuft ab: Weil der Schutz bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat kontinuierlich nachlasse, soll der Status als "vollständig geimpft" bald schneller ablaufen, heißt es. Auf Ebene der Europäischen Union wird über eine Gültigkeitsdauer von neun Monaten nach der zweiten Dosis diskutiert. Deutschland will bis zum Jahresende eine Regel festlegen.

Krisenstab: Im Bundeskanzleramt wird ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab eingerichtet, der sich um Impfstofflieferung und -verteilung kümmern soll. Bereits bekannt war, dass der Bundeswehrgeneral Carsten Breuer diesen führen soll.

Einrichtungsbezogene Impfpflicht kommt: Der Bund wird die Regel etwa für Beschäftigte in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern auf den Weg bringen.

Allgemeine Impfpflicht: Über sie soll zeitnah der Bundestag beraten. Ungeimpfte, die sich jetzt entscheiden, sollen aber noch die Chance erhalten, rechtzeitig den vollständigen Impfschutz zu erlangen. Als Datum wird also etwa ab Februar 2022 geplant. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende eine Empfehlung zu erarbeiten.

Verwendete Quellen
  • Beschlussvorlage der MPK am 2. Dezember 2021
  • Pressekonferenz am 2. Dezember 2021
  • Nachrichtenagenturen dpa, AFP und Reuters
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