t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschland

Corona-Maßnahmen: Restaurants, Bars und Kultur kann geschlossen werden


Bundestag und Bundesrat stimmen zu
Diese Corona-Maßnahmen sind nun möglich

Von dpa, afp
Aktualisiert am 10.12.2021Lesedauer: 3 Min.
Player wird geladen
"Das ist in keiner Weise akzeptabel, dass dort noch Menschen sterben": Karl Lauterbach spricht über die berufsbezogene Impfpflicht, die nun kommen soll. (Quelle: t-online)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Der Bundestag hat neue Maßnahmen gegen die Pandemie beschlossen:

Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat der Bundestag eine erste begrenzte Impfpflicht für Gesundheitspersonal und weitere Krisenregelungen beschlossen. Dadurch sind demnächst mehr Berufsgruppen impfberechtigt und auch eine Schließung von Gastronomie sowie von Kultur- und Freizeiteinrichtungen wäre wieder möglich. Was jetzt gilt:

Was hat es mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht auf sich?

Zum Schutz besonders gefährdeter Gruppen müssen all jene geimpft oder genesen sein, die in Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen tätig sind. Die Pflicht gilt auch für Einrichtungen, in denen Menschen mit Behinderungen betreut werden. Erfasst von der Regelung sind außerdem Tageskliniken, Arztpraxen, Rettungsdienste und sozialpädagogische Zentren.

Für bestehende und bis zum 15. März 2022 geschlossene Tätigkeitsverhältnisse müssen die Nachweise bis zu diesem Datum vorgelegt werden. Die Neueinstellung von Personal, das weder geimpft noch genesen ist, wäre danach nicht mehr möglich. Eine Ausnahme von der Impfpflicht gibt es nur für jene, bei denen diese aus medizinischen Gründen nicht möglich ist – wenn ein entsprechendes Attest vorgelegt wird.

Wer darf künftig impfen?

Um die Auffrischungsimpfungen zu beschleunigen, sollen künftig auch Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker vorübergehend Impfungen gegen das Coronavirus verabreichen dürfen. Voraussetzung ist allerdings eine entsprechende Schulung.

Welche gastronomischen Einrichtungen dürfen künftig wieder geschlossen werden?

Der im Zuge der vorangegangenen Änderung des Infektionsschutzgesetzes verkleinerte Maßnahmenkatalog wird wieder ausgeweitet. Künftig können alle gastronomischen Einrichtungen, Freizeit- oder Kultureinrichtungen wieder geschlossen werden. Betroffen sind davon neben Restaurants auch Bars, Clubs und Diskotheken. Auch Messen oder Kongresse können wieder untersagt werden.

Welche Übergangsregelung gibt es?

Im Zuge der vorhergehenden Gesetzesänderung war festgelegt worden, dass einschneidende Maßnahmen, die noch vor Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite am 25. November angeordnet worden waren, bis zum 15. Dezember fortgelten können – auch wenn sie nach dem neuen Gesetz eigentlich nicht mehr möglich sind. Dazu gehören etwa auch Ausgangsbeschränkungen, wie sie nach dem alten Gesetz möglich waren. Um dies weiter aufrechterhalten zu können, wird die Übergangsfrist nun bis zum 15. Februar verlängert.

Welche Hilfen bekommen die Krankenhäuser?

Für in der Corona-Krise besonders belastete Krankenhäuser ist kurzfristig ein finanzieller Ausgleich vorgesehen. Damit sollen finanzielle Folgen und Liquiditätsengpässe für Krankenhäuser vermieden werden, die planbare Aufnahmen, Operationen und Eingriffe verschoben oder ausgesetzt haben.

Was gilt für Betriebsversammlungen?

Betriebsversammlungen und ähnliche Zusammenkünfte im Arbeitsleben können weiter virtuell abgehalten werden. Auch Versammlungen der leitenden Angestellten sowie Sitzungen der Einigungsstellen und der Heimarbeitsausschüsse sind damit per Video- oder Telefonkonferenz möglich. Dies gilt bis zum 19. März 2022, kann aber abermals verlängert werden.

Umstrittene Regelung

Für das Gesetz der Ampelkoalition von SPD, FDP und Grünen stimmten am Freitag 571 Abgeordnete. Mit Nein votierten 80 Abgeordnete, 38 enthielten sich. Der Bundestag billigte mit dem neuen Infektionsschutzgesetz am Freitag das erste Vorhaben der neuen Ampelkoalition nach der Regierungsübernahme. Am Mittag stimmte auch der Bundesrat der Änderung zu.

Besonders die Teil-Impfpflicht ist jedoch umstritten, da unter anderem befürchtet wird, dass Impfunwillige aus Pflegeberufen ausscheiden oder diese gar nicht erst anstreben werden. Bundesgesundheitsminister Lauterbach verteidigte die vorgesehenen Einschränkungen für Ungeimpfte und die Impfpflicht für medizinisches und Pflegepersonal mit Blick auf die zahlreichen Todesfälle in Pflegeeinrichtungen. "Das können wir nicht hinnehmen."

Zusammen könne man auch die Delta-Welle zurückdrängen und eine Welle mit der neuen Corona-Variante Omikron verhindern. Insgesamt zeigte er sich zuversichtlich, die Pandemie in den Griff zu bekommen. "Ich weiß, wir schaffen das", sagte er mit Blick auf ein früheres Zitat von Ex-Kanzlerin Angela Merkel.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa & AFP
  • Livestream des Bundestags
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Meinung|Beschlüsse auf dem FDP-Parteitag
  • Florian Schmidt
Von Florian Schmidt



TelekomCo2 Neutrale Website