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Hamburger Polizei verbietet Corona-Demonstration ohne Masken


Nicht ohne Masken
Hamburger Polizei verbietet Corona-Demonstration erneut

Von dpa
Aktualisiert am 27.01.2022Lesedauer: 1 Min.
Polizeiaufmarsch bei einer Demonstration von Kritikern der Corona-Maßnahmen in Hamburg-Barmbek (Archivbild): Die Polizei hat erneut eine Corona-Demonstration verboten.Vergrößern des BildesPolizeiaufmarsch bei einer Demonstration von Kritikern der Corona-Maßnahmen in Hamburg-Barmbek (Archivbild): Die Polizei hat erneut eine Corona-Demonstration verboten. (Quelle: Hanno Bode/imago-images-bilder)
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Eine in Hamburg angemeldete Demonstration mit 11.000 Corona-Maßnahmen-Gegnern ist von der Polizei verboten worden. Der Veranstalter wollte den Demonstrationszug ohne Schutzmaßnahmen abhalten.

Als Hauptgrund für das Verbot nannte Polizeisprecher Holger Vehren am Donnerstag den Infektionsschutz. Die Demonstration war für den kommenden Samstag angemeldet worden.

Der Anmelder, ein Verein, habe die Demo unter das Motto "Gegen die Maskenpflicht und sonstige Corona-Maßnahmen" gestellt und deutlich gemacht, dass er den Demonstrationszug rund um die Binnenalster ohne Schutzmasken abhalten wolle. Er habe sich in Gesprächen auch nicht kooperationsbereit gezeigt, sagte Vehren der Deutschen Presse-Agentur.

Hamburger Polizei: Großveranstaltung ohne Masken nicht möglich

Angesichts der pandemischen Lage sei eine Versammlung mit 11.000 Teilnehmern ohne Masken nicht möglich, sagte Vehren weiter. Vor zwei Wochen war bereits eine Großdemonstration von Gegnern der Impf- und Corona-Maßnahmen, zu der bis zu 15.000 Menschen in der Hamburger Innenstadt erwartet wurden, aus Infektionsschutzgründen verboten worden.

Dennoch hatten sich später rund 3000 Menschen größtenteils ohne Masken und Abstand rund um die Kunsthalle versammelt. Als sie sich weigerten, den Platz zu räumen, drängte die Polizei die Demonstranten teils mit körperlicher Gewalt ab; vereinzelt kam es zu Handgreiflichkeiten.

Corona-Demo: Anmelderin scheitert mit Eilantrag

Gegen das Verbot der Demonstration vor zwei Wochen war die Anmelderin beim Verwaltungsgericht in Hamburg mit einem Eilantrag vorgegangen und gescheitert. Eine mögliche Beschwerde beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht blieb aus. Auch der Anmelder der jetzt verbotenen Demo habe angekündigt, den Rechtsweg beschreiten zu wollen, sagte Vehren.

Nach Angaben eines Gerichtssprechers lag am Donnerstagmittag aber noch kein entsprechender Antrag der Demo-Anmelder gegen das Verbot beim Verwaltungsgericht vor.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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