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Bundestag setzt für 2022 erneut Schuldenbremse aus


"Außergewöhnliche Notsituation"
Bundestag setzt für 2022 erneut Schuldenbremse aus

Von dpa, afp, mam

Aktualisiert am 03.06.2022Lesedauer: 1 Min.
Der Bundestag hat mit großer Mehrheit den neuen Haushalt beschlossen.Vergrößern des BildesDer Bundestag hat mit großer Mehrheit den neuen Haushalt beschlossen. Bei der Opposition stieß das Zahlenwerk allerdings auf Kritik. (Quelle: Michael Kappeler/dpa)
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Die Folgen der Corona-Krise und des Ukraine-Krieges belasten die Bürger und den Haushalt. Die Bundesregierung will deswegen 2022 zusätzliche Kredite aufnehmen. Der Bundestag stimmte nun zu.

Der Bundestag hat wegen der anhaltenden Corona-Pandemie und des Krieges in der Ukraine erneut die Schuldenbremse im Grundgesetz außer Kraft gesetzt. Damit ermöglichte er dem Bund, zusätzliche Kredite aufzunehmen. Ein solcher Beschluss ist nur in außergewöhnlichen Notsituationen möglich.

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Schon in den beiden Vorjahren hatte das Parlament hohe Kredite erlaubt – damals wegen der Corona-Krise. Diesmal kämen noch weitreichende Auswirkungen des russischen Angriffs auf die Ukraine hinzu, argumentierte die Ampelregierung. Daher liege weiterhin eine "außergewöhnliche Notsituation" vor. Der Anwendung der Ausnahmeklausel stimmte die notwendige Mehrheit der Bundestagsabgeordneten zu. In namentlicher Abstimmung sprachen sich 398 Abgeordnete dafür aus, 251 waren dagegen und 35 Abgeordnete enthielten sich.

Für das laufende Jahr sind neue Schulden in Höhe von 138,9 Milliarden Euro geplant. Das sind rund 115,7 Milliarden mehr, als das Grundgesetz eigentlich erlaubt. Mit dem Geld werden unter anderem Entlastungspakete finanziert, die die steigende Inflation und die hohen Energiepreise bei den Bürgern etwas auffangen sollen. Die Tilgung der zusätzlichen Schulden soll dem aktuellen Beschluss zufolge nun 2028 beginnen und bis Ende 2058 beendet werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa, AFP
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