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Strack-Zimmermann: Einbürgerungspläne kommen zu früh

Von dpa
28.11.2022Lesedauer: 1 Min.
Marie-Agnes Strack-Zimmermann (Archiv): Der Vorstoß der Innenministerin komme zum falschen Zeitpunkt.
Marie-Agnes Strack-Zimmermann (Archiv): Der Vorstoß der Innenministerin komme zum falschen Zeitpunkt. (Quelle: IMAGO/Frederic Kern)
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Innenministerin Faeser will Einbürgerungen schneller ermöglichen. Die FDP kritisiert das Vorhaben – und fordert konsequentere Abschiebungen.

Die Pläne von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) zum Einbürgerungsrecht kommen der FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann zu schnell. Es sei richtig, dass diejenigen, die in Deutschland lange leben und arbeiten, schneller integriert werden sollten, sagte Strack-Zimmermann, die dem Vorstand von Partei und Fraktion angehört, am Montag in der Sendung "Frühstart" von RTL/ntv. "Aber bevor Frau Faeser das zur Chefinnen-Sache macht, sollte sie erst mal dafür Sorge tragen, dass die, die hier illegal sind, die, die möglicherweise auch gesetzlich aufgefallen sind, dass die erst mal ordentlich zurückgeführt werden."

Ähnlich hatte sich FDP-Generalsekretär Bijan Djir-Sarai in der "Rheinischen Post" (Montag) geäußert: "Jetzt ist nicht der Zeitpunkt für eine Vereinfachung des Staatsbürgerschaftsrechts. Es gibt bisher keinerlei Fortschritte bei der Rückführung und Bekämpfung der illegalen Migration." FDP-Fraktionschef Christian Dürr sagte der Funke Mediengruppe am Montag: "Wer hart arbeitet und gut integriert ist, soll die Möglichkeit bekommen, Deutscher zu werden."

Einbürgerung soll nach fünf Jahren möglich sein

SPD, Grüne und FDP hatten in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, dass Ausländer in Deutschland leichter eine deutsche Staatsangehörigkeit erhalten können. Innenministerin Faeser treibt das Thema nun voran. Offen ist die Frage, ob sich dabei erneut ein Streit in der Ampel-Koalition anbahnt.

Ein Gesetzentwurf des Innenministeriums sieht vor, dass vor allem Menschen, die bereits mehrere Jahre in Deutschland leben, einfacher deutsche Staatsbürger werden können. Statt wie bislang nach acht Jahren soll man künftig im Regelfall bereits nach fünf Jahren Aufenthalt die Staatsbürgerschaft erhalten können.

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Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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