t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschlandInnenpolitik

Pläne für Familien: Partner sollen nach Geburt zwei Wochen arbeitsfrei bekommen


Pläne von Familienministerin Paus
Partner sollen nach Geburt zwei Wochen arbeitsfrei bekommen

Von afp, dpa
Aktualisiert am 02.04.2023Lesedauer: 1 Min.
Lisa Paus: Die Familienministerin der Grünen will Familien nach der Geburt eines Kindes mehr gemeinsame Zeit ermöglichen.Vergrößern des BildesLisa Paus: Die Familienministerin der Grünen will Familien nach der Geburt eines Kindes mehr gemeinsame Zeit ermöglichen. (Quelle: Fotostand / Reuhl/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Wenn die Partnerin ein Kind gebärt, muss das zweite Elternteil bislang Urlaub oder Elternzeit nehmen, um frei zu bekommen. Das soll sich nun ändern.

Bei der Geburt eines Kindes sollen künftig Partner oder Partnerin der Mutter zwei Wochen von der Arbeit freigestellt werden – mit vollem Lohnausgleich. Mit der sogenannten "Familienstartzeit" sollten Eltern "zielgenauer unterstützt werden, in der frühen Familienphase Partnerschaftlichkeit gemeinsam umzusetzen", erklärte eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.

Der Anspruch soll für abhängig beschäftigte Partner und Partnerinnen für die Dauer von zehn Arbeitstagen direkt nach der Entbindung der Frau gelten. In den allermeisten Fällen betrifft diese Freistellung die Väter. Wer sich bislang nach der Geburt ausklinken will, muss dafür Urlaub oder Elternzeit nehmen. Mütter werden durch die gesetzlichen Regeln des Mutterschutzes nach einer Geburt ohnehin für einen gewissen Zeitraum bezahlt freigestellt.

Auch Alleinerziehende sollen wohl profitieren

Anfang des Jahres hatte Paus gesagt, dass die Bundesregierung mit der Freistellung den Wunsch von Eltern nach partnerschaftlicher Aufgabenteilung unterstützen wolle. Laut eines ARD-Berichts soll die Freistellung aber auch für Alleinerziehende gelten. Diese können demnach statt des zweiten Elternteils eine andere Person aus ihrem Umfeld benennen.

Loading...
Symbolbild für eingebettete Inhalte

Embed

Die Kosten für die Freistellung sollen nicht über die Arbeitgeber, sondern über ein Umlageverfahren finanziert werden. Arbeitgebende sollen laut Ministerium einen Erstattungsanspruch für die Lohnfortzahlungen erhalten. Dies solle "insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen" zugutekommen, erklärte die Sprecherin.

Die zweiwöchige "Familienstartzeit" war bereits im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung vereinbart worden. Ein entsprechender Gesetzentwurf des Grünen-geführten Familienministeriums befinde sich derzeit in Abstimmung mit den anderen Ressorts, erklärte die Ministeriumssprecherin.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen AFP und dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website