Kindergrundsicherung Kinderhilfswerk kritisiert Ausschluss von Geflüchteten
Die Kindergrundsicherung soll kommen, geflüchteten Kindern hilft diese aber wenig. Das Deutsche Kinderhilfswerk übt nun deutliche Kritik an dieser Benachteiligung.
Das Deutsche Kinderhilfswerk und über 20 weitere Organisationen haben den Ausschluss von geflüchteten Kindern im Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung scharf kritisiert. "Die Kinderrechtskonvention verbietet eine Diskriminierung von Kindern aufgrund von Herkunft und Aufenthaltsstatus", erklärten die Organisationen am Mittwoch. Alle Kinder hätten dieselben Rechte – etwa auf gesundes Aufwachsen, soziale Teilhabe und die Wahrung des menschenwürdigen Existenzminimums.
"Deshalb muss die Kindergrundsicherung eine Leistung für alle Kinder in Deutschland sein." Schon jetzt hätten geflüchtete Kinder schlechtere Startchancen. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen – darunter die Diakonie, der AWO Bundesverband und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) – forderten Regierung und Parlament deshalb auf, sicherzustellen, "dass geflüchtete Kinder in keiner Weise weiter benachteiligt werden".
Die Vizepräsidentin des Deutschen Kinderhilfswerkes, Anne Lütkes, betonte: Gleiche Rechte und Möglichkeiten aller Kinder in Deutschland seien "ein wesentlicher Grundpfeiler einer auf demokratischen Grundwerten und Menschenrechten basierenden Gesellschaft".
Lütke fordert Änderungen des Gesetzes
Geflüchtete Kinder seien in erster Linie Kinder und brauchten von Anfang an eine Zukunftsperspektive. Dazu gehöre es auch, dass sie bei der Kindergrundsicherung nicht schlechter behandelt werden als andere Kinder. Lütke forderte hier im Lauf der parlamentarischen Beratungen noch Änderungen.
Die Kindergrundsicherung soll ab 2025 wesentliche Familienleistungen bündeln und leichter zugänglich machen. Das Bundeskabinett will den Gesetzesentwurf von Familienministerin Lisa Paus (Grüne) am Mittwoch im Kabinett verabschieden.
Die Organisationen kritisieren, dass nur die kinderspezifischen Regelsätze des Bürgergeldes und der Sozialhilfe, nicht jedoch die des Asylbewerberleistungsgesetzes gebündelt werden. Sie bemängeln zudem, dass ein bislang gezahlter Sofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich für Kinder von Asylbewerbern zukünftig wegfallen soll.
- Nachrichtenagentur AFP