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BND vor Gericht: Geheimdienst zu Auskunft verpflichtet


Gespräche mit Journalisten
Urteil: BND muss weitere Informationen herausgeben

Von afp
09.11.2023Lesedauer: 1 Min.
Der Bundesnachrichtendienst (Symbolbild): Gericht verpflichtet den Geheimdienst zur Auskunft gegenüber Journalisten.Vergrößern des BildesDer Bundesnachrichtendienst (Symbolbild): Gericht verpflichtet den Geheimdienst zur Auskunft gegenüber Journalisten. (Quelle: mix1/imago-images-bilder)
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Erneut gab ein Gericht einem Journalisten recht, der gegen den BND geklagt hatte. Jetzt muss der deutsche Auslandsgeheimdienst weitere Informationen herausgeben.

Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss einem Journalisten Auskunft über seine Hintergrundgespräche mit Medienvertretern erteilen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig. Ein Risiko, dass dadurch geheime Informationen offengelegt würden, bestehe nicht.

Damit gab das Bundesverwaltungsgericht der Klage eines Journalisten des Berliner "Tagesspiegels" statt. Konkret wollte er vom BND wissen, welche fünf Medien in den Jahren 2019 und 2020 jeweils die meisten Einzelhintergrundgespräche erhalten hatten und wie viele Gespräche jeweils geführt worden waren.

Geheimdienst streubt sich

Zudem sollte der BND Auskunft über den Anteil von Vertretern des öffentlich-rechtlichen Rundfunks an den Einzelhintergrundgesprächen dieser beiden Jahre geben. Der BND lehnte dies ab. Es handle sich um "statistische Auswertungen", die dem Geheimdienst nicht vorlägen und die er aber auch nicht eigens erstellen müsse.

Das Bundesverwaltungsgericht ließ dies nicht gelten. Der Journalist habe keine Auskünfte verlangt, die der BND erst schwierig ermitteln müsse. Öffentliche Interessen stünden der Auskunft nicht entgegen. Auch bestehe hier nicht die Gefahr, dass konkrete Recherchen anderer Medien dadurch offengelegt würden.

Nach einem weiteren Urteil kann der Journalist aber keine vorbeugende Erklärung verlangen, dass der BND künftig keine Kollegen über eigene Rechercheanfragen informiert. Der "Tagesspiegel"-Journalist wirft dem BND vor, dies 2021 getan zu haben. Doch ob dies zulässig ist, hänge von den Umständen und Belangen beider Seiten im jeweiligen Einzelfall ab, betonte das Bundesverwaltungsgericht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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