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AfD-Politiker befürwortet Verbotsverfahren gegen seine Partei


"Für uns als AfD wäre es gut"
AfD-Politiker befürwortet Verbotsverfahren gegen seine Partei

Von afp
Aktualisiert am 25.01.2024Lesedauer: 2 Min.
Klaus Wichmann: "Und ich bin mir zu 100 Prozent sicher, dass die Richter zu dem Ergebnis kommen würden, dass ein Verbotsverfahren gegen die AfD nicht zulässig wäre."Vergrößern des BildesKlaus Wichmann: "Und ich bin mir zu 100 Prozent sicher, dass die Richter zu dem Ergebnis kommen würden, dass ein Verbotsverfahren gegen die AfD nicht zulässig wäre." (Quelle: Joachim Sielski/imago)
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Mögliche Maßnahmen gegen die AfD werden in Politik und Gesellschaft derzeit offen diskutiert. Nun meldet sich ein AfD-Politiker mit einer überraschenden Forderung zu Wort.

Der Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer der AfD im niedersächsischen Landtag, Klaus Wichmann, hat ein höchstrichterliches Verbotsverfahren gegen seine Partei befürwortet. Es werde Zeit, dass ein solches Verfahren angeschoben werde, sagte Wichmann der "Neuen Osnabrücker Zeitung". Die höchsten Richter Deutschlands würden dann über dessen Zulässigkeit entscheiden.

"Und ich bin mir zu 100 Prozent sicher, dass die Richter zu dem Ergebnis kommen würden, dass ein Verbotsverfahren gegen die AfD nicht zulässig wäre", sagte Wichmann. "Für uns als AfD wäre es gut, wenn diese Frage ein für alle Mal geklärt wäre."

Faeser schließt Ende von Parteienfinanzierung für AfD nicht aus

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) erklärte, ein Ausschluss der AfD von der staatlichen Parteienfinanzierung sei nicht auszuschließen. "Man darf diese Instrumente, um eine Demokratie auch wehrhaft zu machen, nie ausschließen", sagte Faeser am Donnerstag im ZDF-"Morgenmagazin". Hintergrund ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Ausschluss der rechtsextremen NPD-Nachfolgepartei Die Heimat von der staatlichen Parteienfinanzierung.

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Gleichzeitig verwies Faeser aber auf die hohen rechtlichen Hürden. Die Sicherheitsbehörden müssten hier entsprechende Vorlagen liefern, um so etwas begründen zu können. Faeser verwies auf das vor dem Oberverwaltungsgericht Münster laufende Verfahren, in dem sich die AfD gegen die Einstufung als Verdachtsfall durch das Bundesamt für Verfassungsschutz wehrt. Hier wird Mitte März eine Entscheidung erwartet.

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte die rechtsextreme Partei Die Heimat – früher NPD – für sechs Jahre von der staatlichen Finanzierung ausgeschlossen. Dadurch entfällt auch die steuerliche Begünstigung der Partei und von Spenden an sie, wie das Gericht entschied. In der Politik ist nach der Entscheidung eine Diskussion gestartet, ob das Urteil eine Blaupause für den Umgang mit der AfD sein kann.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagenturen dpa und AFP
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