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Eilantrag gescheitert: Linken-Politiker Hahn aus Gremium ausgeschlossen


Eilantrag gescheitert
Linken-Politiker von Geheimdienst-Gremium ausgeschlossen

Von dpa
Aktualisiert am 22.02.2024Lesedauer: 1 Min.
imago images 96234851Vergrößern des BildesAbgeordneter André Hahn: Der Linken-Politiker wollte sich gegen den Ausschluss von einem Parlamentarischen Kontrollgremium wehren. (Quelle: Christian Spicker via www.imago-images.de/imago-images-bilder)
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Der Linken-Abgeordnete Hahn wollte sich per einstweiliger Anordnung gegen seinen Rauswurf aus dem Parlamentarischen Kontrollgremium wehren. Doch das Bundesverfassungsgericht entschied gegen ihn.

Der Linken-Bundestagsabgeordnete André Hahn ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einem Eilantrag gegen seinen Ausschluss von dem Parlamentarischen Kontrollgremium zur Überwachung der Geheimdienste gescheitert. Der Zweite Senat habe den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als unzulässig verworfen, teilte das Gericht am Donnerstag in Karlsruhe mit.

Hahn sitzt seit 2014 in dem Gremium, das für die Kontrolle des Bundesnachrichtendiensts (BND), des Militärischen Abschirmdiensts (MAD) und des Bundesamts für Verfassungsschutz zuständig ist. Weil die Linksfraktion sich aufgelöst hat, hat Hahn aus Sicht der Bundestagsverwaltung keinen Sitz mehr im PKGr. Hahn vertritt die Gegenmeinung: Er sei persönlich vom Plenum des Bundestags für die gesamte Legislatur gewählt, unabhängig vom Schicksal seiner Fraktion.

Hahn wollte Unions-Nachfolger verhindern

Mit dem Eilantrag wollte Hahn verhindern, dass bereits an diesem Donnerstag auf Vorschlag der CDU/CSU ein Nachfolger für seinen Sitz gewählt werden könnte. Doch das Bundesverfassungsgericht entschied gegen eine einstweilige Anordnung.

"Der Antragsteller zeigt die behauptete Rechtsverletzung nicht substantiiert auf", erklärte das Gericht. "Es fehlt insbesondere an Ausführungen dazu, ob und inwieweit seine Mitgliedschaft in dem Parlamentarischen Kontrollgremium Teil derjenigen Rechte ist, die aus seinem durch Art. 38 Abs. 1 Grundgesetz gewährleisteten Abgeordnetenstatus fließen. Eine Entscheidung über den in der Hauptsache gestellten Antrag im Organstreitverfahren steht noch aus."

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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