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AfD scheitert mit Antrag auf Befangenheit nach Verfassungsschutz-Einstufung


Einstufung durch Verfassungsschutz
AfD scheitert mit Antrag – Richter wirft Rechtsmissbrauch vor

Von dpa
12.03.2024Lesedauer: 1 Min.
urn:newsml:dpa.com:20090101:240312-935-76339Vergrößern des BildesAlice Weidel und Tino Chrupalla, AfD-Bundesvorsitzende (Archivbild): Die AfD will gegen eine Einstufung des Verfassungsschutzes gerichtlich vorgehen. (Quelle: Kay Nietfeld/dpa)
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Die AfD scheitert mit einem Antrag vor Gericht. Es geht um die Einstufung der Partei durch den Verfassungsschutz. Die Partei wollte das Verfahren vertagen und warf einzelnen Richtern Befangenheit vor.

Nach Anträgen der AfD auf Vertagung des Verfahrens und Befangenheit gegen einzelne Richter hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Dienstag einen weiteren Antrag auf Ablehnung des gesamten Senats abgelehnt.

Der Vorsitzende Richter Gerald Buck warf der AfD in der Begründung Rechtsmissbrauch vor. Die Partei habe keine neuen Argumente aufgeführt. Der Antrag sei pauschal und offensichtlich grundlos gestellt worden. Kurz darauf stellte die Partei den Antrag, die Öffentlichkeit auszuschließen, weil sie aus einem offiziellen Dokument zitieren wollte, das nicht veröffentlicht werden darf. Dem stimmte der Senat zu. Zuschauer und Pressevertreter mussten das OVG verlassen.

In dem Verfahren geht es um die Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz. Der 5. Senat soll klären, ob das Urteil aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln Bestand hat. Das Bundesamt (BfV) mit Sitz in Köln hatte die Partei sowie die Jugendorganisation Junge Alternative (JA) als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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