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Kinderärzte und Strahlenschützer gegen obligatorische Alterstests


Minderjährige Flüchtlinge
Mediziner kritisieren Forderungen nach Alterstests

Von dpa
04.01.2018Lesedauer: 1 Min.
Alterstests für Flüchtlinge: Kinderärzte und Strahlenschützer sind gegen obligatorische Alterstests.Vergrößern des BildesAlterstests für Flüchtlinge: Kinderärzte und Strahlenschützer sind gegen obligatorische Alterstests. (Quelle: Archiv/Felix Kästle/dpa-bilder)
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Nach der Bluttat von Kandel wird über obligatorische Alterstests bei minderjährigen Flüchtlingen diskutiert. Allerdings gibt es Zweifel an der Umsetzbarkeit. Und rechtfertigt der Nutzen das gesundheitliche Risiko?

Die Forderung nach einer obligatorischen Altersprüfung bei minderjährigen Flüchtlingen stößt zunehmend auf Ablehnung. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) warnte in Salzgitter vor den Gefahren von unnötigen Röntgenuntersuchungen, der Verband der Kinder- und Jugendärzte befürchtet zudem einen übermäßigen Aufwand.

"Ein solches Vorgehen ist medizinisch schwierig und organisatorisch kaum zu bewältigen", sagte Verbandspräsident Thomas Fischbach der "Neuen Osnabrücker Zeitung". "Als niedergelassene Ärzte sind wir froh, wenn wir unsere regulären Patienten versorgt bekommen."

Nur ungefähre Ergebnisse

Auslöser der Debatte war der Fall im rheinland-pfälzischen Kandel, wo ein angeblich minderjähriger Flüchtling seine 15-jährige Ex-Freundin getötet haben soll. Weil es Zweifel am Alter des Täters gibt, hatten verschiedene Politiker wie Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) obligatorische Alterstests bei Flüchtlingen gefordert, wenn deren Alter nicht mittels eindeutiger Dokumente nachgewiesen werden kann.

BfS-Präsidentin Inge Paulini verwies jedoch auf die Strahlenbelastung bei den dafür notwendigen Röntgenuntersuchungen: "Diese sind nur dann gerechtfertigt, wenn der Nutzen das gesundheitliche Risiko überwiegt." Eine hinsichtlich ihrer Aussagefähigkeit zweifelhafte Untersuchung sei daher zu vermeiden. Durch das Röntgen von Handknochen kann nach Angaben der Ärzte nur ein Alterskorridor von plus/minus zwei Jahren ermittelt werden.

Quelle:
- dpa

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