In Ländern und Gemeinden Bund will Integration von Flüchtlingen stärker fördern

Länder und Kommunen sollen deutlich mehr Geld für Flüchtlinge vom Bund bekommen. Das berichtet die "SZ". Es soll auch nicht mehr kontrolliert werden, wie sie das Geld verwenden.
Der Bund will Länder und Kommunen bei der Finanzierung der Kosten für die Integration von Flüchtlingen offenbar deutlich stärker unterstützen als bisher vorgesehen. Geplant sei, die finanziellen Zuschüsse spürbar zu erhöhen und daneben auch auf das Kontrollrecht zu verzichten, ob die Länder das Geld tatsächlich für Integrationsleistungen verwenden, schreibt die "Süddeutsche Zeitung". Ländern und Kommunen sollen demnach zwischen 2019 und 2022 für diese Aufgabe insgesamt mehr als 15 Milliarden Euro bekommen.
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Das Bundeskabinett wolle den entsprechenden Gesetzentwurf, in dem die Flüchtlingsfinanzierung fortgeschrieben wird, an diesem Mittwoch verabschieden, heißt es in dem Bericht. Künftig soll demnach nicht mehr wie bisher exakt für jeden einzelnen Flüchtling abgerechnet werden. Stattdessen erhielten die Länder einen großen Teil der Zuwendungen über pauschale Anteile am Umsatzsteueraufkommen. Damit habe der Bund keine Kontrolle mehr darüber, ob Länder und Kommunen das Geld tatsächlich für flüchtlingsbezogene Kinderbetreuung und andere Integrationsleistungen ausgeben.
Entlastung bei Wohn- und Heizkosten
Zugleich erhielten die Länder durch die pauschale Verteilung rund fünf Milliarden Euro mehr als bei einer genauen Abrechnung, die Kommunen rund eine Milliarde Euro zusätzlich. Die große Koalition wolle zudem die ursprünglich bis Ende 2018 befristete Entlastung der Kommunen bei den Wohn- und Heizkosten für anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte verlängern. Dadurch erhalten die Gemeinden im kommenden Jahr weitere 1,8 Milliarden Euro.
Insgesamt sollten Länder und Gemeinden im kommenden Jahr mit 8,4 Milliarden Euro für Integrationsleistungen unterstützt werden, heißt es in dem Bericht. Von 2020 an sollen die Bundesländer dann jährlich 2,2 Milliarden Euro zusätzlich aus dem Umsatzsteueraufkommen erhalten.
- dpa
- Artikel der "Süddeutschen Zeitung"