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Identitätsangaben im Asylverfahren: Seehofer will Lügner bestrafen


Identitätsangaben im Asylverfahren
Seehofer will Lügner bestrafen

Von dpa
Aktualisiert am 01.02.2019Lesedauer: 2 Min.
Horst Seehofer: Der Bundesinnenminister will per Gesetz gegen Lügen im Asylverfahren vorgehen.Vergrößern des BildesHorst Seehofer: Der Bundesinnenminister will per Gesetz gegen Lügen im Asylverfahren vorgehen. (Quelle: imago-images-bilder)
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Wenn es nach Horst Seehofer geht, sollen Flüchtlinge, die falsche Angaben machen, in Zukunft strafrechtlich verfolgt werden. Bisher drohen lediglich Sanktionen.

Bundesinnenminister Horst Seehofer will Asylbewerber bestrafen, wenn sie falsche Angaben zu ihrer Identität machen. Wie hoch die Strafe ausfallen sollte und ob sich die Koalitionsparteien auf einen entsprechenden Gesetzentwurf einigen werden, ist aber noch offen.

Ein Sprecher des Innenministeriums sagte am Freitag in Berlin, Asylbewerber seien bislang die einzigen Ausländer, die nicht strafrechtlich belangt würden, wenn sie die Behörden über ihre wahre Identität täuschen. Sie könnten dafür aktuell nur über das Verwaltungsrecht sanktioniert werden. Dies sei "ein Zustand, den wir so nicht hinnehmen wollen".

Um die "Strafbarkeitslücke" zu schließen, fänden auf Fachebene derzeit Diskussionen statt, erklärte der Sprecher. Ein konkreter Entwurf liege aber noch nicht vor. Ausländern, die keine Asylbewerber sind, droht bei falschen Angaben bis zu ein Jahr Haft oder eine Geldstrafe.

Das Justizministerium reagiert verhalten

Das von Katarina Barley geführte Justizministerium äußerte Bedenken gegen Seehofers Vorstoß. Ein Sprecher sagte, sobald ein entsprechender Gesetzentwurf vorliege, würde dieser geprüft. Ein derartiger Straftatbestand sei jedoch nicht Teil des Koalitionsvertrages. Dabei müsse allerdings berücksichtigt werden, dass falsche Personalangaben im Asylverfahren jetzt schon als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße geahndet werden könnten. Auch würden Anträge von Identitätstäuschern regelmäßig als "offensichtlich unbegründet" abgelehnt.

Der Sprecher wies darauf hin, dass die Asylentscheidung in solchen Fällen zudem im beschleunigten Verfahren getroffen werden könne, was dann auch zu einer rascheren Rückführung führen könne. Müsse der Abschluss eines Strafverfahrens abgewartet werden, könne dies dagegen zu einer Verlängerung des Aufenthalts in Deutschland führen.

Verwendete Quellen
  • Nahcrichtenagentur dpa
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