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Vergewaltigung in Mülheim: Strafmündigkeit ab zwölf? Das sagt die Justizministerin


Strafmündigkeit ab zwölf? Das sagt die Justizministerin

Von afp, ds

Aktualisiert am 10.07.2019Lesedauer: 2 Min.
Christine Lambrecht: Die Justizministerin hält eine Strafmündigkeit ab 12 Jahren für den falschen Weg, um Kriminalität durch Kindern entgegenzuwirken.Vergrößern des BildesChristine Lambrecht: Die Justizministerin hält eine Strafmündigkeit ab 12 Jahren für den falschen Weg, um Kriminalität durch Kindern entgegenzuwirken. (Quelle: dpa)
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Eine Gruppe von 12- bis 14-Jährigen soll eine Jugendliche vergewaltigt haben – Forderungen nach der Herabsetzung der Strafmündigkeit für Kinder wurden laut. Justizministerin Lambrecht hat eine klare Meinung dazu.

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht hat nach der mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung in Mülheim an der Ruhr Forderungen nach einer Absenkung des Alters für die Strafmündigkeit bei Kindern zurückgewiesen. Lambrecht sagte der "Augsburger Allgemeinen", sie habe "mit großem Entsetzen die Berichte über eine Gruppenvergewaltigung in Mülheim gelesen, an der auch Kinder beteiligt gewesen sein sollen". Empörung allein sei aber "kein guter Ratgeber".

"Strafrechtliche Verantwortung setzt einen bestimmten Entwicklungsstand voraus, der bei Kindern unter 14 Jahren regelmäßig nicht gegeben ist", sagte die Justizministerin. Außerdem hätten Jugendämter und Familiengerichte bereits die Möglichkeit, der Gewalt von Kindern in entsprechenden Fällen zu begegnen.

Ähnlich argumentierte auch Jörg Radek, stellvertretender Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei (GdP) bei t-online.de. "Mit bloßem Wegsperren werden wir dem nicht gerecht", sagte er im Interview: "Wir müssen ja versuchen, dass so etwas künftig vermieden wird."

Ziel ist die gesellschaftliche Integration straffälliger Kinder

"Der Staat hat die Mittel in der Hand, um auch auf Straftaten von Kindern konsequent und angemessen reagieren zu können", sagte Ministerin Lamprecht. "Als äußerste Mittel sind dabei auch die Entziehung des Sorgerechts oder die Unterbringung in einem Heim oder in einer Pflegefamilie möglich." Ziel müsse sein, dass sich die Kinder in die Gesellschaft integrieren und keine Straftaten mehr begehen, betonte Lambrecht.


Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt: Eine Gruppe von 14- und 12-Jährigen soll vergangene Woche in Mülheim an der Ruhr eine junge Frau vergewaltigt haben. In Deutschland können Täter erst mit der Vollendung des 14. Lebensjahres für Straftaten zur Verantwortung gezogen werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur AFP
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