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Kampf gegen Islamischer Staat: 7 Fakten zum Bundeswehr-Einsatz


Kampf gegen den IS
Sieben Fakten zum Bundeswehreinsatz

Von dpa
Aktualisiert am 01.12.2015Lesedauer: 1 Min.
Abflug in eine "rechtliche Grauzone": Die Bundeswehr soll ihren Teil im Kampf gegen den IS beitragen.Vergrößern des BildesAbflug in eine "rechtliche Grauzone": Die Bundeswehr soll ihren Teil im Kampf gegen den IS beitragen. (Quelle: dpa-bilder)
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Der Bundeswehr droht einer der längsten und zähesten Einsätze ihrer Geschichte. Bis zu 1200 Soldaten sollen in den Kampf gegen die Terrororganisation Islamischer Staat (IS) ziehen. Das hat das Bundeskabinett am Dienstag beschlossen. Der Bundestag muss noch abstimmen. Hier die wichtigsten Eckpunkte.

AUFGABEN: Aufklärung (mit "Tornado"-Flugzeugen und Satelliten), Luftbetankung der Kampfjets anderer Staaten (mit einem Tankflugzeug), Schutz eines französischen Flugzeugträgers (mit einer Fregatte) und Entsendung von Stabspersonal in die Hauptquartiere.

SOLDATEN: Maximal 1200. Inwieweit die Obergrenze ausgeschöpft wird, ist noch unklar. Bei den Obergrenzen gibt es immer einen Puffer beispielsweise für kurzfristige Veränderungen der Sicherheitslage.

EINSATZGEBIET: Das Operationsgebiet des IS in Syrien und in Staaten, von denen eine Genehmigung der jeweiligen Regierung vorliegt. Damit ist derzeit der Irak gemeint. Hinzu kommen das östliche Mittelmeer, das Rote Meer, der Persische Golf sowie "angrenzende Seegebiete".

WER WIRD UNTERSTÜTZT? Frankreich, der Irak und die gesamte Allianz gegen den IS, der mehr als 60 Staaten angehören.

DAUER: Zunächst ein Jahr bis zum 31. Dezember 2016. Wenn die Bundesregierung verlängern will, muss der Bundestag erneut zustimmen.

KOSTEN: Für das erste Jahr kalkuliert die Regierung 134 Millionen Euro ein. Das ist deutlich weniger als in der gefährlichsten Phase des Afghanistan-Einsatzes mit mehr als einer Milliarde Euro.

RECHTSGRUNDLAGEN: Das in der UN-Charta festgeschriebene kollektive Selbstverteidigungsrecht; Resolutionen des UN-Sicherheitsrats, in denen zum Vorgehen gegen den IS aufgerufen wird, und die französische Bitte um Beistand auf Grundlage des Vertrags über die Europäische Union. Experten wie der Bochumer Völkerrechtler Hans-Joachim Heintze sprechen allerdings von einer "rechtlichen Grauzone".

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