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Bundeswehr soll bei Krise in Deutschlands Wäldern helfen

Von dpa-afx
20.08.2019Lesedauer: 2 Min.
Ein Borkenkäfer kriecht über eine Fichte: Viele Regionen haben wegen der Borkenkäferplage um Amtshilfe gebeten.
Ein Borkenkäfer kriecht über eine Fichte: Viele Regionen haben wegen der Borkenkäferplage um Amtshilfe gebeten. (Quelle: Matthias Hiekel/dpa-bilder)
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Viele deutsche Wälder haben derzeit mit dem Befall durch Borkenkäfer zu kämpfen. Um dem entgegenzuwirken, bitten einige Regionen um Amtshilfe bei der Bundeswehr.

Die Bundeswehr prüft einen Hilfseinsatz in deutschen Wäldern, um die vielerorts verheerende Borkenkäferplage einzudämmen. Dies teilte das Verteidigungsministerium in Berlin mit. Der Truppe lägen aus verschiedenen Regionen Anfragen vor, Amtshilfe zu leisten. Ministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) bat darum, dass sich die Länder mit den militärischen Landeskommandos vor Ort in Verbindung setzten. Nötig seien "präzise Fachgespräche unter Beteiligung der Betroffenen".

Die deutschen Waldbesitzer sprechen wegen der aktuellen Borkenkäferplage, vielen Sturmschäden und der langanhaltenden Dürre von einer "Jahrhundertkatastrophe" hierzulande und erwarten Milliardenkosten. Der Dachverband der Waldeigentümer geht davon aus, dass 2018 und 2019 insgesamt 70 Millionen Festmeter sogenannten Schadholzes anfallen – im Wesentlichen "Käferholz" und bei Stürmen umgeknickte Bäume. Ein Festmeter entspricht einem Kubikmeter.

Anfallende Kosten in Milliardenhöhe

Allein der Abtransport könnte nach Schätzungen 2,1 Milliarden Euro kosten. Im Kampf gegen die Borkenkäfer kommt es darauf an, befallenes Holz schnell aus dem Wald zu holen – damit kommen aber vor allem viele private Waldbesitzer kaum nach.

Laut dem Verband der Waldeigentümer sind alle Baumarten von der Krise im Wald betroffen, Nadel- wie Laubbäume. Borkenkäfer und Nonnenspinner setzen Fichten und Kiefern zu, Buchen und Erlen leiden unter einem Pilzbefall, die Eiche unter dem Eichenprozessionsspinner. "Mittlerweile sind die Schäden an den Bäumen auch für den Laien nicht mehr zu übersehen", heißt es auf der Homepage.

Amtshilfe kann die Bundeswehr gemäß Artikel 35 Absatz 1 des Grundgesetzes leisten. Sie stellt keinen formellen Einsatz dar und ist auf technische Unterstützung wie Unterbringung, Versorgung oder Transport beschränkt.

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