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"Die Partei" siegt vor Gericht – Insolvenz abgewendet


"Die Partei" siegt vor Gericht
Rechtsstreit wendet Insolvenz der Satirepartei ab

dpa, afp, awo, t-online.de

Aktualisiert am 23.09.2017Lesedauer: 2 Min.
Die Satirepartei "Die Partei" um ihren Vorsitzenden Martin Sonneborn (rechts) und Schatzmeister Norbert Gravius klagt vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen finanzielle Rückforderungen des Bundestags.Vergrößern des BildesDie Satirepartei "Die Partei" um ihren Vorsitzenden Martin Sonneborn (rechts) und Schatzmeister Norbert Gravius klagt vor dem Berliner Verwaltungsgericht gegen finanzielle Rückforderungen des Bundestags. (Quelle: Kay Nietfeld/dpa-bilder)
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Der Satirepartei "Die Partei" hat nach Angaben ihres Vorsitzenden Martin Sonneborn den Rechtsstreit gegen die Bundesrepublik gewonnen und damit die ihre Insolvenz abgewendet.

Parteivorsitzender Martin Sonneborn twitterte am Donnerstagnachmittag schlicht: "Prozess gewonnen." Auf Facebook waren von ihm allerdings noch mehr Details zu erfahren. Dort stellte er die Entscheidung des Gerichts online:

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Das Berliner Verwaltungsgericht kippte mit dem Urteil die Forderungen der Bundestagsverwaltung gegen "Die Partei". Der Rechenschaftsbericht der Partei aus dem Jahr 2014 sei korrekt – die Bundestagsverwaltung hatte das bestritten. Dagegen hatte "Die Partei" Klage eingereicht. Im Bericht hatte "Die Partei" Einnahmen geltend gemacht, die sie aus dem Verkauf von Geld erzielt hatte.

Geld statt Gold verkauft

Die Spaßpartei – 2004 von Redakteuren des Magazins "Titanic" gegründet – hatte für 2014 rund 183.000 Euro an staatlicher Parteienförderung erhalten. Die Summe war auch deshalb so hoch, weil "Die Partei" mit der Satire-Aktion "Geld kaufen" ihre Einnahmen hochgetrieben hatte: Für einen Preis von 105 Euro hatte die Partei 100 Euro in bar und zwei Postkarten angeboten. Mit der Aktion machten die Satiriker rund 200.000 Euro Umsatz.

Nach eigenen Angaben wollte die Partei so von höherer Förderung profitieren. Parteien erhalten für Wahlerfolge und Spenden Zuschüsse des Bundes, die gedeckelt sind. Mit den Einnahmen einer Partei steigen deren Ansprüche auf Gelder aus der Parteienfinanzierung. Von den Jahreseinnahmen ist zum Teil die Höhe der Zuschüsse abhängig.

Die Bundestagsverwaltung hielt die Einnahmen der Partei gemäß des 2014er-Berichts für nicht real und stufte den Rechenschaftsbericht als falsch ein – was zu den Rückforderungen führte. "Die Partei" pochte darauf, dass ihr Vorgehen der geltenden Rechtslage entsprach. Der gewinnlose Geldverkauf sollte die Unsinnigkeit dieser Regelung aufzeigen.

Geänderte Parteienfinanzierung

Als "Die Partei" am Ende des Jahres 2015 ihre Abrechnung eingereicht hatte, waren für die Deckelung die Einnahmen der Partei ausschlaggebend. Sie waren durch den Geldverkauf in die Höhe geschossen. Für das Jahr erhielt die Partei rund 183.000 Euro staatliche Förderung.

Kurz darauf wurden die Regeln für die Parteienfinanzierung reformiert: Seither ist der Gewinn entscheidend – nicht mehr der Umsatz. Das war auch eine Reaktion auf einen Goldhandel der sogenannten "Alternative für Deutschland". Die AfD hatte nach eigenen Angaben Gold verkauft, um mehr Zuschüsse zu bekommen.

Die Aktion der "Partei" mit dem Slogan "Kauf kein' Scheiß (Gold) (bei der AfD), kauf GELD (bei uns)!" war daher auch als Verballhornung der AfD zu verstehen. Die Bundestagsverwaltung kann allerdings gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts noch Berufung einlegen – unter Umständen auch vor dem Bundesverwaltungsgericht.

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