t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePolitikDeutschlandParteien

Steinhöfel und Weidel siegen: Facebook darf Beleidigung nicht mehr verbreiten


Beschluss des Landgerichts Hamburg
Steinhöfel und Weidel siegen: Facebook darf Beleidigung nicht mehr verbreiten

Von dpa
Aktualisiert am 28.04.2020Lesedauer: 1 Min.
Alice Weidel: Die AfD-Politikerin wurde auf Facebook als "Nazi Drecksau" beschimpft.Vergrößern des BildesAlice Weidel: Die AfD-Politikerin wurde auf Facebook als "Nazi Drecksau" beschimpft. (Quelle: Michael Kappeler/dpa-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Facebook darf die Beleidigungen gegen die AfD-Politikerin Alice Weidel nicht weiter verbreiten. Ein Nutzer hatte sie als "Nazi Drecksau" beschimpft.

Im Zusammenhang mit einer Beleidigung auf Facebook gegen die AfD-Politikerin Alice Weidel hat das Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen das soziale Netzwerk erlassen. Es werde untersagt, die Äußerungen in Deutschland zu verbreiten oder verbreiten zu lassen, erklärte die Pressekammer des Gerichts am Montag. Bei Zuwiderhandlungen droht laut Gesetz ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro. Facebook muss auch die Kosten des Verfahrens tragen.

Rechte seien eindeutig verletzt worden

Ein Facebook-Nutzer hatte die Vorsitzende der AfD-Bundestagsfraktion unter anderem als "Nazi Drecksau" beschimpft, weil sie sich laut einem Medienbericht angeblich gegen die Homosexuellen-Ehe ausgesprochen hatte. Weidels Rechte seien eindeutig verletzt worden, hatte das Gericht in einer mündlichen Verhandlung am Freitag festgestellt. Facebook hatte den Kommentar für Nutzer mit einer IP-Adresse in Deutschland zwar gesperrt. Über einen sogenannten VPN-Tunnel zu einem ausländischen Server sei die Beleidigung aber immer noch sichtbar gewesen, erklärte Weidels Anwalt Joachim Steinhöfel.

Unklar ist, welche technischen Maßnahmen Facebook nun ergreifen muss, um der einstweiligen Verfügung nachzukommen. Es wird erwartet, dass die Kammer dies in der schriftlichen Urteilsbegründung erklärt. Unterdessen mahnte Steinhöfel das Netzwerk wegen neuer Beleidigungen gegen seine Mandantin ab und drohte gerichtliche Schritte an.

Verwendete Quellen
  • dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website