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So begründet Verfassungsschutz die AfD-Entscheidung

Von afp, dpa
Aktualisiert am 15.01.2019Lesedauer: 2 Min.
AfD-Bundessprecher Alexander Gauland: Der Verfassungsschutz stuft die Partei als Prüffall ein.
AfD-Bundessprecher Alexander Gauland: Der Verfassungsschutz stuft die Partei als Prüffall ein. (Quelle: Monika Skolimowska/dpa-bilder)
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Der Verfassungsschutz prüft bundesweit die Beobachtung der AfD. Dabei sind besonders der rechtsnationale Flügel und die Junge Alternative im Visier. Die AfD will sich wehren.

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) sieht bei der AfD "erste tatsächliche Anhaltspunkte" einer gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Politik. Die gesamte Partei werde daher künftig als Prüffall betrachtet, sagte Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang. Die AfD-Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA) und die Vereinigung Der Flügel werden zu Verdachtsfällen erklärt.

Die AfD will sich dagegen juristisch wehren. Die AfD halte diese Entscheidung des Verfassungsschutzes für falsch, sagte AfD-Vorsitzende Alexander Gauland. "Wir werden gegen diese Entscheidung juristisch vorgehen." Die Argumente für die Entscheidung seien durchgehend nicht tragfähig. Gauland machte das gesellschaftliche Klima und politischen Druck für die Entscheidungverantwortlich.

Innenminister Horst Seehofer (CSU) widersprach dem und stellte sich hinter die Entscheidung seiner Behörde. "Wir haben diese umfangreiche Studie selbst auch beurteilt. Wir halten sie für plausibel. Und deshalb stehe ich hinter diesen Entscheidungen des Bundesamtes für Verfassungsschutz", sagte Seehofer. Zugleich betonte er, es gehe nicht um eine politische, sondern eine fachliche Entscheidung des Verfassungsschutzes.

Monatelange Prüfung öffentlich zugänglicher Informationen

Die Entscheidung des Verfassungsschutzes wurde auf Grundlage einer monatelangen Prüfung von öffentlich zugänglichen Informationen wie Äußerungen von AfD-Politikern getroffen. Die Anhaltspunkte für eine "gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung gerichteten Politik" seien nicht hinreichend verdichtet, um eine Beobachtung auch unter Einsatz von nachrichtendienstlichen Mitteln einzuleiten, sagte Haldenwang.

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Haldenwang begründete die getroffene Entscheidung besonders mit Aussagen von AfD-Politikern, die sich "mit der Garantie der Menschenwürde unvereinbar waren". Das betreffe völkisch-nationalistische und muslim- sowie fremden- und minderheitenfeindliche Aussagen.

Die AfD sei eine "große Partei mit einer hohen Diversität in ihren politischen Aussagen". Insofern könne "noch nicht hinreichend beurteilt werden", ob die gefundenen Anhaltspunkte "charakteristisch für die Ziele und die Ausrichtung der gesamten Partei" seien. Ob dies der Fall ist, will das BfV nun im Rahmen der Prüffallbewertung klären.

Ein Schritt weiter bei dem Flügel und der Jungen Alternative

Bei der Jungen Alternative und der Vereinigung Der Flügel geht der Verfassungsschutz schon einen Schritt weiter: Zur JA lägen dem BfV "inhaltlich und numerisch hinreichend gewichtige Anhaltspunkte dafür vor", dass es sich bei der Nachwuchsorganisation um eine "extremistische" Organisation handle, sagte Haldenwang. Bei einem Verdachtsfall sind auch nachrichtendienstliche Mittel wie eine Observation und die Kooperation mit V-Leuten sowie eine Datenspeicherung möglich.

Die JA als Ganzes verfolge Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung. Entsprechende "stark verdichtete Anhaltspunkte" auf eine "extremistische Bestrebung" gebe es auch hinsichtlich der Sammlungsbewegung Der Flügel um den Thüringer AfD-Vorsitzenden Björn Höcke, sagte Haldenwang.


Im vergangenen Jahr hatte das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz den dortigen AfD-Landesverband zum Prüffall erklärt. Die JA wird bereits von den Verfassungsschutzbehörden in Bremen, Niedersachsen und Baden-Württemberg beobachtet. Das BfV geht nun auch dem Verdacht nach, die JA stehe in Teilen mit der Identitären Bewegung in Verbindung. Die Identitären werden vom Bundesamt bereits seit 2016 als Verdachtsfall geführt und entsprechend beobachtet.

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