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AfD reicht Klage gegen Kanzlerin Merkel ein – wegen dieser Äußerung


Äußerungen zur Thüringen-Wahl
AfD reicht Klage gegen Kanzlerin Merkel ein

Von dpa
Aktualisiert am 22.07.2020Lesedauer: 2 Min.
Angela Merkel: Die AfD reichte gegen die Bundeskanzlerin eine Klage beim Bundesverfassungsgericht ein.Vergrößern des BildesAngela Merkel: Die AfD reichte gegen die Bundeskanzlerin eine Klage beim Bundesverfassungsgericht ein. (Quelle: VIADATA/imago-images-bilder)
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Nachdem überraschend der FDP-Politiker Thomas Kemmerich zu Thüringens neuem Ministerpräsidenten gewählt wurde, äußerte sich die Kanzlerin. Nun hat die AfD deshalb Klage eingereicht.

Die AfD klagt wegen der Vorgänge nach der Thüringen-Wahl in Karlsruhe gegen Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Bundesregierung. Auf Beschluss des Bundesvorstands seien zwei Organklagen beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden, teilte die Partei am Mittwoch mit. Diese seien jeweils mit Eilanträgen verbunden, "um die fortdauernden Rechtsverletzungen von Regierung und Kanzlerin unverzüglich abzustellen". Ein Sprecher des höchsten deutschen Gerichts bestätigte den Eingang der Klagen.

Kanzlerin nannte Wahlergebnis "unverzeihlich"

In Thüringen war am 5. Februar völlig überraschend der FDP-Politiker Thomas Kemmerich mit Stimmen von AfD, CDU und FDP zum Regierungschef gewählt worden. Es war das erste Mal, dass die AfD einem Ministerpräsidenten ins Amt half. Die Kanzlerin hatte dies einen Tag später während einer Südafrika-Reise "unverzeihlich" genannt und verlangt, das Ergebnis müsse korrigiert werden.

Nach Darstellung der AfD veröffentlichen Bundesregierung und Kanzlerin "diese Erklärung bis heute auf ihren jeweiligen staatlichen Internetangeboten". Parteichef Jörg Meuthen erklärte, man wolle in Karlsruhe die Rechtswidrigkeit feststellen lassen. "Wer als Regierungschefin während eines offiziellen Staatsbesuches die internationale Bühne benutzt, um das Ergebnis demokratischer Wahlen in Deutschland zu delegitimieren und ein Koalitionsverbot auszusprechen, missbraucht sein Amt und verletzt das Grundgesetz und die darin garantierte Chancengleichheit der Parteien."

Erfolg bei Klage gegen Seehofer

Die AfD hatte erst kürzlich erfolgreich gegen Innenminister Horst Seehofer (CSU) geklagt, weil dieser ein Interview mit AfD-kritischen Passagen auf seiner Ministeriumsseite veröffentlicht hatte. Nach der Karlsruher Rechtsprechung müssen Politiker, wenn sie sich als Regierungsmitglied äußern, das Gebot staatlicher Neutralität wahren.

Kemmerich war drei Tage nach seiner Wahl zum Ministerpräsidenten aufgrund des öffentlichen Drucks zurückgetreten.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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