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Arbeit Grundsatzurteil: Mindestlohn für Nachtzuschläge und Feiertage
dpa, dpa - Deutsche Presse-Agentur GmbH
20.09.2017Lesedauer: 1 Min.
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Erfurt (dpa) - Mehr als zweieinhalb Jahre nach Mindestlohn-Einführung hat das Bundesarbeitsgericht die Position Tausender Schichtarbeiter gestärkt. Die höchsten deutschen Arbeitsrichter stellten mit einem Urteil klar, dass für Nachtzuschläge, die nach dem tatsächlichen Stundenverdienst berechnet werden, der Mindestlohn als untere Basis gilt. Auch für die Vergütung von Feiertagen sei der Mindestlohn fällig, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Für den Präzedenzfall sorgte eine sächsische Montagearbeiterin aus einer kleinen Kunststofftechnikfirma mit 80 Beschäftigten.
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