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Klage gegen Entlassung gescheitert: Polizist ist "charakterlich ungeeignet"


Klage gegen Entlassung gescheitert
Polizist ist "charakterlich ungeeignet"

Von dpa
Aktualisiert am 24.05.2018Lesedauer: 1 Min.
Richterhammer aus HolzVergrößern des BildesAuf einer Richterbank liegt ein hölzerner Richterhammer. (Quelle: Uli Deck/Archiv/dpa-bilder)
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Mit seinem Polizeiausweis erpresste ein Beamter Getränke in einer Diskothek. Deswegen wurde er entlassen. Ein Gericht erklärte diese Entlassung nun für rechtskräftig.

Ein Polizeianwärter ist mit seiner Klage gegen die Entlassung aus dem Dienst vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf gescheitert. Das Gericht befand am Donnerstag, dass der 28-Jährige "charakterlich ungeeignet" für den Polizeidienst sei. Der Anwärter hatte seinen Dienstausweis mehrfach privat missbraucht, etwa um Freigetränke in einer Diskothek zu erhalten. Seit seiner Vereidigung im Juni 2016 sei der Mann aus Duisburg "mehrfach auffällig geworden", hielt das Gericht fest.

"Beamte dürfen sich nicht besinnungslos betrinken, wenn dadurch das Bild des Polizeiberufs geschädigt wird. Der Kläger ist charakterlich ungeeignet", sagte der Richter. Das Polizeipräsidium Duisburg hatte ihn im März 2018 aus dem Dienst entlassen, woraufhin der Polizeianwärter Klage einreichte. Der Anwalt des Klägers teilte dem Gericht mit, dass sein Mandant wegen seines Alkoholkonsums Anfang des Jahres in Therapie gegangen sei.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ob der Polizeianwärter in Berufung geht und vor das Oberverwaltungsgericht in Münster zieht, ist noch nicht klar. Bis zu dieser Entscheidung darf der Polizeianwärter weiter Dienst ohne Waffe tun.

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