t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomePanoramaJustiz

Inklusionsklage: Bremer Schulleiterin scheitert vor Gericht


Schulleiterin scheitert vor Gericht
Bremer Gymnasium muss behinderte Kinder unterrichten

Von dpa
Aktualisiert am 09.07.2018Lesedauer: 1 Min.
Eine Inklusionsklasse in Wiesbaden (Symbolbild): Eine Schulleiterin aus Bremen wollte keine behinderten Kinder in ihrer Schule unterrichten und klagte – jetzt verlor sie vor Gericht.Vergrößern des BildesEine Inklusionsklasse in Wiesbaden (Symbolbild): Eine Schulleiterin aus Bremen wollte keine behinderten Kinder in ihrer Schule unterrichten und klagte – jetzt verlor sie vor Gericht. (Quelle: Michael Schick/imago-images-bilder)
Auf Facebook teilenAuf x.com teilenAuf Pinterest teilen
Auf WhatsApp teilen

Weil es dem Konzept ihres Gymnasiums widersprechen würde, wollte eine Schulleiterin aus Bremen keine Inklusionsklassen an ihrer Schule. Sie zog vor Gericht.

Die Leiterin eines Bremer Gymnasiums ist mit ihrer Klage gegen eine angeordnete Einrichtung einer Inklusionsklasse gescheitert. Die Beamtin könne lediglich verwaltungsintern ihre Bedenken geltend machen, sei aber darüber hinaus nicht klagebefugt, teilte das Verwaltungsgericht Bremen zur Begründung seiner Entscheidung mit.

Die Klage sei als unzulässig abgewiesen worden. Die Schulleiterin des Gymnasiums Horn hatte sich mit der Klage gegen die Einrichtung eines inklusiven Klassenverbandes mit 19 regulären Schülern und fünf Kindern mit körperlicher oder geistiger Behinderung zu Wehr gesetzt. Gegen die jetzt getroffene Entscheidung ist Berufung möglich.

Inklusion entspricht "gesetzgeberischem Auftrag"

Das Gericht sah keine Anhaltspunkte für eine Rechtswidrigkeit der behördlichen Anweisung. Die Einführung der inklusiven Beschulung an allen Bremer Schulen entspreche einem klaren gesetzgeberischen Auftrag, hieß in einer Pressemitteilung. Dies gelte auch für die Unterrichtung von Schülern mit Beeinträchtigungen im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung an Gymnasien.

Schlechtere Bildungschancen der Regelschüler seien hierdurch nicht zu befürchten, hieß es. Die Klägerin hatte dagegen argumentiert, eine inklusive Beschulung von behinderten Schülern an einem Gymnasium widerspreche der Konzeption dieser Schulform.

Verwendete Quellen
  • dpa
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...



TelekomCo2 Neutrale Website