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Münster: Ehemaliger KZ-Wachmann wegen hundertfacher Mordbeihilfe vor Gericht


NS-Prozess in Münster
Ehemaliger KZ-Wachmann wegen Mordbeihilfe vor Gericht

Von dpa
Aktualisiert am 21.09.2018Lesedauer: 1 Min.
Das Landgericht in Münster: Hier sind dreizehn Prozesstage anberaumtVergrößern des BildesDas Landgericht in Münster: Hier sind dreizehn Prozesstage anberaumt (Quelle: Archivbild/Caroline Seidel/dpa-bilder)
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Weil er zum Tatzeitpunkt noch nicht 21 Jahre alt war findet der Prozess vor der Jugendkammer statt. Dort muss sich der heute 94-Jährige für die Mordbeihilfe im KZ Stutthof verantworten.

Ein hochbetagter ehemaliger SS-Wachmann im deutschen Konzentrationslager Stutthof bei Danzig muss sich ab November vor Gericht wegen hundertfacher Mordbeihilfe verantworten. Dem 94 Jahre alten Mann aus dem Kreis Borken wirft die Staatsanwaltschaft vor, als Wachmann in dem Lager für mehrere Hundert Morde zwischen 1942 und 1945 mitverantwortlich gewesen zu sein, wie das Landgericht Münster mitteilte.

Der Prozess beginnt am 6. November vor der Jugendkammer, weil der Angeklagte zum Zeitpunkt der ihm vorgeworfenen Taten noch nicht 21 Jahre alt war. Aus Rücksicht auf seinen Gesundheitszustand wird maximal zwei Stunden lang verhandelt. Zwischen den Sitzungen müssen immer wieder Ruhetage eingelegt werden. Es sind zunächst dreizehn Prozesstage bis Mitte Januar angesetzt.

Angeklagter bestreitet Beteiligung an Morden

Laut Anklage sind in dem Konzentrationslager mehrere Hundert Menschen in Gaskammern umgebracht worden. Weitere starben aufgrund der elenden Lebensverhältnisse oder wurden durch Genickschüsse getötet. Wieder andere Gefangene habe man erfrieren lassen oder Gift direkt ins Herz injiziert. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, von sämtlichen Tötungsmaßnahmen gewusst zu haben. Er bestreitet früheren Angaben zufolge seine Beteiligung.

Wegen derselben Vorwürfe soll auch ein 93-Jähriger aus Wuppertal vor Gericht gebracht werden. Anders als vorgesehen, soll das Verfahren gegen ihn gesondert geführt werden kann, teilte das Gericht weiter mit. Es sei bislang noch nicht absehbar, ob der Mann verhandlungsfähig ist. Ein weiteres Gutachten dazu steht noch aus.

Verwendete Quellen
  • dpa
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