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Jugendlicher erschossen: 18-jähriger Tatverdächtiger in U-Haft


Saarland
Jugendlicher erschossen: Haftbefehl gegen 18-Jährigen

Von dpa
17.05.2023Lesedauer: 1 Min.
HandschellenVergrößern des BildesHandschellen vor einem Streifenwagen der Polizei (Symbolbild): Ein 18-Jähriger steht unter Verdacht, einen Jugendlichen erschossen zu haben. (Quelle: David Inderlied/dpa/Illustration/dpa-bilder)
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Am Montag wurde im Saarland ein 18-Jähriger erschossen. Nun wurde ein Haftbefehl gegen einen 17 Jahre alten Tatverdächtigen erlassen.

Nach dem Tod eines 17 Jahre alten Jugendlichen im saarländischen Schiffweiler ist gegen den 18-jährigen Tatverdächtigen ein Haftbefehl erlassen worden. Es bestehe der Verdacht des Totschlags, sagte ein Polizeisprecher in der Nacht zum Mittwoch. Der junge Tatverdächtige sei in die Jugendvollzugsanstalt nach Ottweiler gebracht worden und sitze derzeit in Untersuchungshaft.

Der Leichnam des 17-Jährigen wurde noch am Dienstagnachmittag obduziert. Der Sprecher bestätigte, dass bislang noch keine Ergebnisse vorliegen würden. Früheren Berichten zufolge sollte ein Haftbefehl gegen den 18-Jährigen erst nach Vorliegen des Obduktionsberichts ausgesprochen werden.

Tatverlauf weiterhin unklar

Das spätere Opfer, ein Zeuge und der Verdächtige sollen sich am Montag im Keller des 18-Jährigen aufgehalten haben. Im Laufe des Abends kam es aus bislang ungeklärten Gründen "zu einer Schussabgabe", wobei der 17-Jährige ums Leben kam. Nach der Schussabgabe sei der Zeuge zunächst davongelaufen und habe anschließend die Polizei gerufen.

Vor Ort traf die Polizei den Tatverdächtigen und ein Ehepaar an, das ebenfalls auf dem Anwesen wohnt. Danach fanden die Beamten erst die mutmaßliche Tatwaffe und dann den leblosen Körper des 17-jährigen Opfers. Der 18-jährige Verdächtige habe sich widerstandslos festnehmen lassen.

Der Tatverlauf sei noch unklar – ebenso wie, wer die Waffe wann in der Hand gehabt habe, hatte der Sprecher gegen Dienstagmittag gesagt. "Letztlich sind drei junge Männer im Keller mit einer scharfen Waffe gewesen." Woher diese stammte, war auch zunächst nicht bekannt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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