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Prozess in Göttingen: Männer wegen Millionenbetruges vor Gericht


Prozess in Göttingen
Männer sollen zweistellige Millionensumme erbeutet haben

Von dpa
Aktualisiert am 21.09.2023Lesedauer: 2 Min.
Prozess wegen MillionenbetrugVergrößern des BildesEiner der vier Angeklagten kommt ins Landgericht Göttingen: Die Männer sollen Teil eines kriminellen Netzwerks sein. (Quelle: Swen Pförtner/dpa/dpa-bilder)
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Vier Männer zwischen 30 und 53 Jahren sollen allein in Deutschland mehr als 23 Millionen Euro erbeutet haben. Dazu sollen sie betrügerische Anlagegeschäfte genutzt haben.

Wegen Millionenbetrugs müssen sich vier Männer seit Donnerstag vor dem Göttinger Landgericht verantworten. Die Beschuldigten im Alter zwischen 30 und 53 Jahren sollen laut Anklage betrügerische Onlineplattformen betrieben haben. Die Anklage lautet auf bandenmäßigen Betrug. Allein in Deutschland sollen sie mehr als 23 Millionen Euro erbeutet haben, weltweit mehr als 80 Millionen US-Dollar.

Laut Staatsanwaltschaft sollen sie mindestens zwischen August 2017 und Oktober 2021 zu den Köpfen einer Gruppe gehört haben, die unter anderem die Plattformen "fx-leader.com", "invcenter.com", "interactive-trading.com" und "qteck.io" betrieb. Gegen vier weitere Männer der Bande wurden die Verfahren abgetrennt. Das kriminelle Netzwerk soll Opfern mit falschen Werbeanzeigen, über Call-Center-Telefonate und Webseiten mit fingierten Kursgrafiken vorgetäuscht haben, dass sie Geld unter anderem in Kryptowährungen oder Gold anlegen.

Tatsächlich sollen die vermeintlichen Investitionen der Kunden in die Taschen der Angeklagten geflossen sein. Über Scheinfirmen unter anderem in den Niederlanden, Lichtenstein und Nigeria sollen sie das Geld gewaschen haben. Neben den Scheinfirmen habe es auch ein Netzwerk an regulären Unternehmen gegeben, die unter anderem Call-Center in verschiedenen Ländern wie Georgien, Rumänen oder der Türkei betrieben. Dort seien auch reguläre Löhne gezahlt worden.

Opfer wurden teilweise unter Druck gesetzt

Um an das Geld der ahnungslosen Anleger zu kommen, sollen die Kriminellen mit Online-Werbebannern und gefälschten Zeitungsartikeln auf ihre Plattform aufmerksam gemacht haben. Nachdem sich Kunden dort angemeldet hatten, wurden sie von einem Call-Center-Mitarbeiter angerufen, mit dem Ziel eine erste Investition in Höhe von mindestens 200 bis 250 Euro zu tätigen.

Später sollen sich andere, sprachlich gewandtere Call-Center-Mitarbeiter als persönliche Berater ausgegeben haben, um zu weiteren, höheren Investitionen zu animieren. Über nachträglich fingierte, selbst erstellte Kursgrafiken wurde den Kunden vorgetäuscht, die Berater hätten zum idealen Zeitpunkt investiert. Wenn vermeintliche Anleger ihr Konto auflösen wollten, seien sie unter Druck gesetzt worden oder es sei Ihnen ein Totalverlust des Geldes vorgetäuscht worden.

Verteidiger beantragt Nichtverlesung der Klage – Kammer lehnt ab

Zu Beginn des Prozesses hatte ein Verteidiger beantragt, dass die Anklage nicht verlesen und das Verfahren eingestellt wird. In dem Antrag, dem sich jeweils auch die Verteidigung von zwei weiteren Angeklagten anschloss, argumentierte der Rechtsanwalt unter anderem mit Mängeln in der Anklage. Der Anwalt kritisierte beispielsweise, dass die Taten nicht ausreichend den Angeklagten zugeordnet und die Ermittlungen noch nicht abgeschlossen seien. Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass es unter anderem noch Auswertungen von Chatverläufen und zur endgültigen Schadenshöhe gebe.

Die Kammer lehnte aber die Nichtverlesung der Anklage als unbegründet ab und stellte eine Entscheidung über eine mögliche Verfahrenseinstellung bis zum Ende der Beweisaufnahme zurück. Im Rahmen der Gerichtsverhandlung würden sich ohnehin meist noch neue Erkenntnisse ergeben. Zudem gelte unter anderem wegen der Untersuchungshaft der Angeklagten der Grundsatz der Verfahrensbeschleunigung.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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