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A3-Blitzer: Köln muss auf 35.000 Knöllchen verzichten


Verkehrsschild fehlte
Köln muss auf 35.000 Knöllchen verzichten

Von dpa
Aktualisiert am 03.02.2017Lesedauer: 2 Min.
Blitzanlage auf der A3 nahe Köln.Vergrößern des BildesBlitzanlage auf der A3 nahe Köln. (Quelle: imago, Woeber; Symbolfoto)
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Die Stadt Köln muss auf 35.000 Strafzettel und damit beträchtliche Einnahmen verzichten, weil ein Tempolimit im Umfeld einer Autobahn-Baustelle nicht ausreichend beschildert war. Konkret geht es um die Ergebnisse einer Überwachungsanlage auf der A3 Höhe Dreieck Heumar in Fahrtrichtung Oberhausen.

Wer die Strafe aber schon bezahlt hat, geht leer aus. Eine Rückzahlung lehnt die Stadt Köln ab.

Auf der Strecke vor dem Blitzer war wegen des Baus einer Lärmschutzwand im Februar 2016 die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 auf 60 Stundenkilometer reduziert worden, wie die Bezirksregierung Köln mitteilte. Allerdings reichte die beschilderte Baustelle letztlich nicht bis an das Messgerät heran.

"Hier hätte ein weiteres Schild aufgestellt werden müssen. Das wurde versäumt", sagte ein Sprecher der Bezirksregierung. Mehrere Medien hatten über den Streit um die Knöllchen berichtet.

Alle Verfahren werden eingestellt

Die Stadt Köln teilte mit, ihr Ordnungsamt stelle alle noch laufenden Verfahren zu Geschwindigkeitsverstößen ein, die Messungen an dieser Stelle bis zum 15. Dezember 2016 betreffen. Dabei handele es sich um rund 35.000 Fälle.

Das Amtsgericht Köln habe in einigen - aber nicht in allen - Fällen festgestellt, dass "die von der Bezirksregierung Köln verantwortete Beschilderung am Ende der Baustelle rechtlich nicht eindeutig und ausreichend war." Diese Situation hat nach Stadtangaben bis zum 15. Dezember 2016 bestanden.

Warum es kein Geld zurück gibt

Die Stadt Köln verzichtet zwar auf Geld, zahlt aber bereits erhaltenes in diesem Fall nicht zurück. Die Verfahren, in denen bereits gezahlt wurde, seien rechtswirksam und abgeschlossen, teilte die Stadt mit. Eine Wiederaufnahme sei nur unter besonderen Voraussetzungen möglich, zum Beispiel wenn das Bußgeld 250 Euro übersteige.

"Nach erster Übersicht kämen danach theoretisch nur deutlich unter 0,5 Prozent der Fälle überhaupt in Betracht, ein solches Verfahren anstrengen zu können", heißt es in der schriftlichen Stellungnahme. Auch angesichts des "außerordentlich hohen Verwaltungsaufwandes" sei eine Rückzahlung nicht vorgesehen.

Ein Sprecher der Bezirksregierung hielt die Entscheidung für korrekt und verwies auf das Ordnungswidrigkeitengesetz, das nur wenig Spielraum lasse.

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