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So funktioniert die automatische Kennzeichenfahndung

Von dpa, pdi

Aktualisiert am 06.03.2019Lesedauer: 2 Min.
Der himbeerrote Twingo, in dem der Schwager am Tag des Verschwindens unterwegs gewesen war.
Der himbeerrote Twingo, in dem der Schwager am Tag des Verschwindens unterwegs gewesen war. (Quelle: Polizei Berlin)
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Im Fall der vermissten Rebecca ist der Schwager der 15-Jährigen im Fokus der Ermittler. Die Polizei kann mit moderner Technik das Auto des Mannes ausfindig machen. Das System ist jedoch umstritten.

In Brandenburg nutzt die Polizei seit 2010 die automatische Kennzeichenfahndung KESY. Mit ihr wurde im Fall Rebecca ein vermutlich vom Verdächtigen genutztes Fahrzeug auf der Autobahn erfasst. Mit KESY werden laut dem Brandenburger Polizeipräsidium ursprünglich Daten erhoben, wenn es um die Gefahrenabwehr geht. Dabei gehe es etwa um die Suche nach zur Fahndung ausgeschriebenen Fahrzeugen, weil sie gestohlen oder für Straftaten genutzt wurden. Kennzeichen anderer Fahrzeuge werden gelöscht.


SEO-Title: Berliner Polizei sucht vermisste 15-Jährige

Der himbeerrote Twingo, in dem der Schwager am Tag des Verschwindens unterwegs gewesen war.
Der himbeerrote Twingo, in dem der Schwager am Tag des Verschwindens unterwegs gewesen war.
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Darüber hinaus können die Daten laut Polizei nach einem richterlichen Beschluss aber auch erneut ausgelesen und gesichtet werden. Dieses Vorgehen ist durch das Polizeigesetz Brandenburgs gedeckt.

Der himbeerrote Twingo, in dem der Schwager am Tag des Verschwindens unterwegs gewesen war.
Der himbeerrote Twingo, in dem der Schwager am Tag des Verschwindens unterwegs gewesen war. (Quelle: Polizei Berlin)
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Verfassungswidrig in mehreren Bundesländern

Neun Geräte sind den Angaben zufolge landesweit aufgestellt. Vom Äußeren sind sie für Laien nicht zu erkennen. Sie erfassen ähnlich den üblichen Blitzern per Kamera das Nummernschild, aber nicht die Frontscheibe des Fahrzeugs. Der Fahrer des Wagens ist damit nicht zu identifizieren.


Das Bundesverfassungsgericht hatte ein ähnliches Vorgehen der Polizei in den Bundesländern Bayern, Hessen und Baden-Württemberg im Dezember 2018 zum Teil für verfassungswidrig erklärt. Das Recht auf die Selbstbestimmung über eigene Daten werde verletzt, schon die Erfassung der Kennzeichen an sich sei freiheitsbeeinträchtigend. Gegenstand der Klagen waren nur die Vorschriften in diesen drei Bundesländern, obwohl weitere Länder die Technik nutzen.

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  • Jannik Meyer
Von Jannik Meyer
Polizei
Justiz & Kriminalität




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