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Landgericht Augsburg - Prostituiertenmord von 1993: Lebenslange Haft für Freier


Landgericht Augsburg
Prostituiertenmord von 1993: Lebenslange Haft für Freier

Von dpa
Aktualisiert am 12.04.2019Lesedauer: 1 Min.
Der 50-jährige Angeklagte im Augsburger Landgericht.Vergrößern des BildesDer 50-jährige Angeklagte im Augsburger Landgericht. (Quelle: Karl-Josef Hildenbrand./dpa)
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Augsburg (dpa) - Mehr als ein Vierteljahrhundert nach dem Mord an einer Prostituierten in Augsburg ist ein Freier der Frau zu lebenslanger Haft verurteilt worden.

Das Landgericht Augsburg erklärte den 50 Jahre alten Deutschen aufgrund von Indizien für überführt. Der Mann wurde außerdem wegen Vergewaltigung einer Bekannten verurteilt.

Die Richter folgten mit dem Urteil dem Strafantrag der Staatsanwaltschaft. Die beiden Verteidiger des Mannes hatten Freispruch für ihren Mandanten verlangt. Die Indizien reichten für eine Verurteilung nicht aus, meinten die Anwälte.

Die Prostituierte hatte Anfang der 90er Jahre auf dem Augsburger Straßenstrich gearbeitet. In einer Nacht im September 1993 wurde sie erwürgt. Die Leiche wurde etwa 15 Kilometer vom Tatort entfernt an der Bahnlinie Augsburg-Ulm abgelegt.

In den 90er Jahren konnte die Kripo den Fall trotz aufwendiger Ermittlungen nicht klären. Vor einigen Jahren nahm sich die Polizei den ungeklärten Mordfall nochmals vor und fand neue DNA-Spuren an der Kleidung des Opfers. Dies führte dann zu der Festnahme des nun Verurteilten. In dem Prozess schwieg er zu dem Mordvorwurf.

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