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Polizei kommt nicht an Patientenakte des Fahrers


SUV-Unfall in Berlin
Polizei kommt nicht an Patientenakte des Fahrers

Von dpa
11.09.2019Lesedauer: 2 Min.
Blumen und Kerzen bei einer Mahnwache für die Unfallopfer: Der Fahrer schweigt zu dem Unglück.Vergrößern des BildesBlumen und Kerzen bei einer Mahnwache für die Unfallopfer: Der Fahrer schweigt zu dem Unglück. (Quelle: imago-images-bilder)
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Die Berliner Polizei rätselt darüber, wie es zu dem schweren Verkehrsunfall mit vier Toten gekommen ist. Der Arzt des Fahrers gibt die Krankenakte nicht heraus, der Mann selbst schweigt.

Nach dem Autounfall mit vier Toten in der Berliner Innenstadt wertet die Polizei weiter Zeugenaussagen aus. Es seien Hinweise bei der Polizei eingegangen, denen jetzt nachgegangen werde, sagte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Wie viele Zeugen sich gemeldet haben, war nicht bekannt.

Auch direkt nach dem Unfall am Freitagabend hätten Zeugen des Geschehens mit der Polizei gesprochen, sagte die Sprecherin. Weil diese Aussagen oft nur kurz notiert worden seien, würden die Beobachter nun "gründlich nachvernommen".

Die Polizei wertet auch das Video aus, das vor einigen Tagen bekannt geworden ist. Es stammt aus einer Kamera in einem Taxi und zeigt den Unfallwagen, einen Porsche-SUV, kurz vor dem Aufprall. Weitere Filme oder Fotos seien bisher nicht bei der Polizei eingegangen, sagte die Sprecherin.

Patientenakte des Fahrers nicht zugänglich

Die Polizei hat laut Staatsanwaltschaft bisher keinen Einblick in die Patientenakte des 42-jährigen Fahrers. Nach dem Unfall hatte es einen Hinweis der Beifahrerin gegeben. Demnach hatte der Fahrer am Steuer einen epileptischen Anfall erlitten. Die Staatsanwaltschaft verwies nun darauf, dass die Akte ebenso wie andere Informationen des behandelnden Arztes unter die ärztliche Schweigepflicht falle.

Laut Strafprozessordnung gibt es außerdem ein Beschlagnahmeverbot, das für die ärztlichen Unterlagen gilt, wie die Sprecherin sagte. Die Patientenakte dürfe also nur herausgegeben werden, wenn der Patient den Arzt von der Schweigepflicht entbinde oder wenn ein Richter einen Beschlagnahmebeschluss ausstelle. Beides sei nicht geschehen.

Verdacht der fahrlässigen Tötung

Der Fahrer, gegen den wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung ermittelt werde, habe sich nicht geäußert, sondern werde von einem Anwalt vertreten. Als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren darf der Mann schweigen. Die Polizei hatte am Dienstag erneut um Fotos, Videos und Hinweise zu dem Unfall gebeten. Im Internet wurde dazu eine Seite freigeschaltet.

Was bislang bekannt ist: Am Freitagabend fuhr der Porsche Macan des 42-Jährigen, der laut Polizei in Berlin gemeldet ist, auf der Gegenfahrbahn an wartenden Autos vorbei und kam dann von der Straße ab. Der SUV rammte eine Ampel, überfuhr die vier Menschen auf dem Gehweg und durchbrach einen Bauzaun. Unter den Opfern befanden sich ein dreijähriger Junge und seine Großmutter.


Diese soll nach Medienberichten aus Hessen stammen und zu Besuch gewesen sein. Die Mutter des Kindes stand daneben und blieb unverletzt. Die beiden weiteren Todesopfer sollen zwei junge Männer aus Spanien und Großbritannien sein. Die Staatsanwaltschaft bestätigte die Herkunft der Opfer nicht.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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