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Prozess um Polizistenmord: Oberstaatsanwalt greift Verteidiger an


Aufruhr im Prozess um Polizistenmord in Kusel

Von dpa
07.11.2022Lesedauer: 2 Min.
Der Hauptangeklagte (r) sitzt neben seinem Anwalt Leonhard Kaiser im Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern.Vergrößern des BildesDer Hauptangeklagte (r) sitzt neben seinem Anwalt Leonhard Kaiser im Verhandlungssaal des Landgerichts Kaiserslautern. (Quelle: Uwe Anspach/dpa)
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Im Prozess um zwei getötete Polizisten bei Kusel wird der Tonfall im Gericht schärfer. Auslöser war ein Antrag der Verteidigung.

Im Mordprozess um tödliche Schüsse auf zwei Polizisten bei Kusel in der Pfalz haben neue Beweisanträge der Verteidigung zu einem heftigen Wortgefecht geführt. Die Anwälte des Hauptangeklagten beantragten am Montag im Landgericht Kaiserslautern unter anderem ein aussagepsychologisches Sachverständigengutachten, weil die beiden Angeklagten sich gegenseitig die Schuld am Tod der erschossenen Frau geben.

Oberstaatsanwalt Stefan Orthen kritisierte die Anträge scharf. Er warf der Verteidigung des Hauptangeklagten vor, das Verfahren in die Länge ziehen zu wollen. "Das ist doch kein Kasperletheater hier. Es ist jetzt wirklich Schluss mit diesem Quatsch", meinte er.

Die Verteidigung nannte den Vorwurf des Oberstaatsanwalts "dreist". Der Vorsitzende Richter Raphael Mall wies die Anträge nach fast dreistündiger Beratungspause zurück. Das Gutachten sei nicht nötig, da das Gericht selbst über die nötige Expertise verfüge, sagte er.

Nur einer soll geschossen haben

Am Mittag sollten zwei Sachverständige ihre psychiatrischen Gutachten zu den beiden Angeklagten vortragen. Sie hatten die beiden Männer während des Prozesses dafür beobachtet.

Der 39 Jahre alte Hauptangeklagte soll eine Polizistin und ihren Kollegen bei einer nächtlichen Verkehrskontrolle auf einer Kreisstraße erschossen haben. Die Anklage geht davon aus, dass der Mann Jagdwilderei vertuschen wollte. Der 33 Jahre alte Nebenangeklagte soll bei der Tat dabei gewesen sein, aber nicht geschossen haben. Er soll beim Verwischen der Spuren geholfen haben. Der Fall sorgte bundesweit für Entsetzen.

Am 19. Verhandlungstag am Montag war das öffentliche Interesse erneut groß. Nahezu alle Zuschauer- und Presseplätze im Saal waren besetzt. Das Urteil könnte am 30. November verkündet werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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