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Bewährungsstrafe für Unfallfahrer


"Augenblicksversagen"
Bewährungsstrafe für Unfallfahrer

Von dpa
21.08.2017Lesedauer: 3 Min.
Aus weiterhin ungeklärten Gründen war der der Angeklagte im Januar dieses Jahres mit seinem Transporter in den Gegenverkehr geraten – dabei starb ein Elternpaar mit acht Kindern.Vergrößern des BildesAus weiterhin ungeklärten Gründen war der der Angeklagte im Januar dieses Jahres mit seinem Transporter in den Gegenverkehr geraten – dabei starb ein Elternpaar mit acht Kindern. (Quelle: Swen Pförtner/dpa-bilder)
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Der Angeklagte verursachte Anfang des Jahres einen schwerwiegenden Autounfall, als er mit seinem Transporter in die Gegenfahrbahn geriet. Dabei kollidierte er mit dem Wagen eines Elternpaars.

Es sind nur wenige Sekunden, die das Schicksal einer Patchwork-Familie mit acht Kindern tragisch wenden. Der Fahrer eines Kleintransporters kommt in einer langen Kurve auf einer Bundesstraße bei Bad Arolsen im Norden Hessens von seiner Fahrspur ab und steuert auf das entgegenkommende Auto eines Elternpaares zu. Höchstens ein Wimpernschlag bleibt, um zu reagieren – doch es ist zu spät: Der Transporter kracht in das Auto des Paares.

Bei dem Unfall Mitte Januar sterben die 35 und 37 Jahre alten Eheleute aus Nordhessen. Zwei mit im Wagen sitzende Kinder, damals drei und sechs Jahre alt, werden schwer verletzt. Jetzt ist der Unfallverursacher wegen fahrlässiger Tötung und Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden.

Gericht schloss sich Forderung der Staatsanwaltschaft und Nebenklage an

Das Amtsgericht Korbach war am Montag davon überzeugt, dass der 58-Jährige die Kurve in einem zu großen Bogen gefahren hatte und so in den Gegenverkehr geraten war. Mit dem Urteil schloss sich das Gericht der Forderung von Staatsanwaltschaft und Nebenklage an. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Das Geschehen sei als "Augenblicksversagen" zu werten, begründete Strafrichter Karl-Heinz Kalhöfer-Köchling das Urteil. Jedem könne das passieren. Allerdings habe dieser Moment eine Familie zerstört. Das Elternpaar hinterließ insgesamt acht Kinder im Alter zwischen heute vier und 18 Jahren. Es hatte vier gemeinsame Kinder, drei weitere stammen aus einer früheren Beziehung der Mutter. Auch der Vater hatte noch ein Kind aus einer früheren Beziehung.

Unklar bleibt warum der Unfallfahrer auf die Gegenfahrbahn gelangte

Trotz der Befragung mehrerer Zeugen und eines Sachverständigen: Der Prozess konnte nicht aufklären, aus welchem Grund der Angeklagte auf die Gegenfahrbahn geraten war. Für die Angehörigen sicherlich eine Enttäuschung, denn sie hatten auf Antworten gehofft: "Man will wissen, warum, wieso, weshalb das passiert ist", sagte ein 28-Jähriger vor Beginn der Verhandlung, nach eigenen Angaben ein guter Freund des verunglückten Paares. Das sei wichtig, um mit dem Geschehen abschließen zu können.

Sicher ist nur, dass der Transporterfahrer zum Unfallzeitpunkt weder Alkohol noch Drogen im Blut hatte und auch nicht zu schnell unterwegs war. Er war weder vorbestraft, noch war er bis dahin mit Verkehrsverstößen auffällig geworden. Den Untersuchungen der Polizei zufolge ließ er sich auch nicht durch sein Handy ablenken – es war ausgeschaltet.

Der Angeklagte, ein Elektriker, hatte ebenfalls keine Erklärung für den Unfall. Er sei von einer Baustelle in der Nähe gekommen und auf dem Weg in die Firma gewesen. "Ich bin ganz normal gefahren, wie immer." Er wisse nur noch, dass er auf die Bundesstraße eingebogen sei. "Danach fehlt mir alles." Der 58-Jährige erlitt bei dem Zusammenstoß selbst schwere Verletzungen.

Keine Defekte am Fahrzeug feststellbar

Ein Sachverständiger konnte zudem Defekte an den Fahrzeugen ausschließen. Er ging davon aus, dass der Angeklagte die Kurve in einem zu großen Radius als angebracht genommen hatte. Dem Familienvater sei nur eine Sekunde geblieben, um zu reagieren.

Die Kinder der Verunglückten waren bei dem Prozess am Montag im voll besetzten Gerichtssaal nicht anwesend – wurden als Nebenkläger aber von ihrem Anwalt vertreten. Die Kinder litten noch erheblich unter den Ereignissen, berichtete dieser. "Sie werden sich sicherlich noch länger damit beschäftigen müssen, um das zu verarbeiten."

Angeklagter befindet sich in psychologischer Behandlung

Wie die Hinterbliebenen leidet auch der Angeklagte unter den Unfallfolgen. Sein Verteidiger berichtete, dass sein Mandant in eine schwere Krise gestürzt sei. Derzeit könne der 58-Jährige, der immer als zuverlässiger Fahrer gegolten habe, nicht arbeiten und sei in psychologischer Behandlung. Der Angeklagte beteuerte in seinem letzten Wort vor dem Urteil, wie sehr ihm alles leid tue, und wie gerne er es rückgängig machen würde.

Die Kinder leben nach Angaben der Stadt Bad Arolsen bei Verwandten und bekommen auch Unterstützung von Jugendamt, Kirchenvertretern, Freunden und Bekannten. Sie seien gut betreut und versorgt, sagte der Bürgermeister des nordhessischen Städtchens, Jürgen van der Horst (parteilos). "Es gab viele Menschen, die sich eingebracht und Hilfe angeboten haben." Aber das ersetze natürlich nicht den Verlust der Eltern. "Wir gehen noch von einem längeren Prozess der Bewältigung und Neufindung für die Kinder aus. Das braucht seine Zeit."

Unfallfahrer soll während der Bewährungszeit Schmerzensgeld zahlen

Zumindest materiell sollen sich die Waisen und Halbwaisen keine Sorgen machen müssen. Nach einem Spendenaufruf der Stadt kamen insgesamt rund 530.000 Euro zusammen. Der Angeklagte muss laut dem Urteil des Amtsgerichts in den kommenden drei Jahren – so lange läuft seine Bewährungszeit – monatlich 280 Euro Schmerzensgeld an die Kinder zahlen.

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