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Ex-SS-Buchhalter von Auschwitz Oskar Gröning muss Haft antreten


Beschwerde abgewiesen
Ex-SS-Mann Gröning soll Haft in Kürze antreten

Von dpa, afp
Aktualisiert am 30.12.2017Lesedauer: 1 Min.
Der Buchhalter von Auschwitz: Oskar Gröning wurde wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt.Vergrößern des BildesDer Buchhalter von Auschwitz: Oskar Gröning wurde wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen zu vier Jahren Haft verurteilt. (Quelle: Tobias Schwarz/dpa-bilder)
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Der wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 Fällen verurteilte frühere SS-Mann Oskar Gröning soll seine Haftstrafe in Kürze antreten. Die Beschwerde des 96-Jährigen dagegen aus Gesundheitsgründen sei abgewiesen worden, teilt das Bundesverfassungsgericht mit.

Der ehemalige SS-Buchhalter Oskar Gröning ist auch vor dem Bundesverfassungsgericht mit dem Versuch gescheitert, seine vierjährige Freiheitsstrafe wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen nicht antreten zu müssen. Das höchste deutsche Gericht in Karlsruhe nahm laut einem am Freitag veröffentlichten Beschluss eine entsprechende Verfassungsbeschwerde nicht an. Der 96-Jährige wollte aus gesundheitlichen Gründen einen Aufschub der Strafvollstreckung erreichen.

Gröning werde nun demnächst zum Antritt seiner Strafhaft geladen, sagte die Sprecherin der zuständigen Staatsanwaltschaft in Hannover. "Das sollte zeitnah erfolgen." Gröning war im Lüneburger Auschwitz-Prozess im Juli 2015 zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt worden.

Der von Journalisten "Buchhalter von Auschwitz" genannte Gröning war Mitglied der Waffen-SS und gehörte von 1942 bis 1944 zum Verwaltungspersonal des Konzentrations- und Vernichtungslagers Auschwitz, wo er in der sogenannten Häftlingsgeldverwaltung tätig war. Er hatte eingeräumt, in Auschwitz Geld aus dem Gepäck der Verschleppten gezählt und weitergeleitet zu haben.

Quellen:

- dpa, AFP

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