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Mordfall Susanna F. in Wiesbaden: Ali B. wohl älter als zuerst angenommen


Fall Susanna
Ali B. vermutlich älter als zuerst angenommen

Von dpa
Aktualisiert am 12.06.2018Lesedauer: 1 Min.
Ali B. bei seiner Überstellung in ein Frankfurter Gefängnis am Sonntag: Nach Angaben irakischer Behörden wurde er schon im März 1997 geboren.Vergrößern des BildesAli B. bei seiner Überstellung in ein Frankfurter Gefängnis am Sonntag: Nach Angaben irakischer Behörden wurde er schon im März 1997 geboren. (Quelle: Hasan Bratic/dpa-bilder)
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Ali B. soll acht Monate älter sein als bislang angenommen. In dem Fall könnte der mutmaßliche Mörder der 14-jährigen Susanna nicht mit einer Jugendstrafe rechnen.

Der mutmaßliche Mörder der 14-jährigen Susanna, Ali B., war zum Tatzeitpunkt vermutlich älter als angegeben. Dies ergebe sich unter Vorbehalt aus Informationen des irakischen Generalkonsulats in Frankfurt/Main, sagte Oberstaatsanwalt Oliver Kuhn in Wiesbaden. Für Ali B. könnte das bei einem kommenden Gerichtsverfahren bedeuten, dass er nicht mehr nach Jugendstrafrecht verurteilt werden kann.

Der irakische Flüchtling wird verdächtigt, die 14-jährige Susanna in Wiesbaden vergewaltigt und getötet zu haben. Nach einer Flucht in den Irak war er am Samstag im Beisein von Bundespolizisten mit dem Flugzeug wieder nach Deutschland gebracht worden. Bei seiner Vernehmung gestand er, das aus Mainz stammende Mädchen umgebracht zu haben, bestritt aber eine Vergewaltigung. Er sitzt in Frankfurt in Untersuchungshaft.

"Erhebliche Folgen für das Verfahren"

Nach einer mündlichen Auskunft des irakischen Generalkonsulats in Frankfurt sei Ali B. im März 1997 geboren und nicht wie zunächst angenommen im November 1997, sagte der Staatsanwalt. Dem Konsulat lägen entsprechende Ausweisdokumente vor. Da diese Informationen der Staatsanwaltschaft noch nicht schriftlich vorlägen und noch nicht überprüft worden seien, seien sie noch unter Vorbehalt.

Stimmt die Auskunft, wäre der Iraker zum Zeitpunkt der ihm zur Last gelegten Tat bereits 21 Jahre alt gewesen. Dies hätte "für ihn erhebliche Folgen für das Verfahren", sagte der Staatsanwalt. Ali B. könne dann nicht mehr nach Jugendstrafrecht verurteilt werden. In diesem Fall müsste er mit einer erheblich schwereren Strafe rechnen.

Verwendete Quellen
  • dpa
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