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Ulm: Brandanschlag auf türkische Moschee – lange Haftstrafen


Prozess in Ulm
Brandanschlag auf türkische Moschee – lange Haftstrafen

Von dpa
Aktualisiert am 05.04.2019Lesedauer: 2 Min.
Brandanschlag auf die Milli Görüs-Moschee in Ulm: Rache für den türkischen Einmarsch in Syrien.Vergrößern des BildesBrandanschlag auf die Milli Görüs-Moschee in Ulm: Rache für den türkischen Einmarsch in Syrien. (Quelle: Ralf Zwiebler/dpa-bilder)
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Sechs junge Kurden aus Syrien wollten sich für den türkischen Einmarsch in Nordsyrien rächen – mit einem Anschlag auf eine türkische Moschee in Ulm. Nun sind die Urteile gefallen.

Wegen des Brandanschlags auf eine Moschee der türkisch-islamischen Religionsgemeinschaft Milli Görüs in Ulm sind drei junge Syrer kurdischer Herkunft zu mehrjährigen Gefängnisstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Ulm verhängte am Freitag wegen versuchten Mordes und versuchter Brandstiftung Haftstrafen von drei Jahren, drei Jahren und neun Monaten sowie fünf Jahren und sechs Monaten (Az.: 3 KLs 241 Js 29178/18).

Zwei weitere der insgesamt sechs Angeklagten im Alter von 18 Jahren bis 27 Jahren wurden zu Bewährungsstrafen von sechs Monaten sowie einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Ein Beschuldigter kam mit einer Verwarnung wegen indirekter Hilfeleistung für den Anschlag davon.

Motiv: Not der syrischen Kurden

Das Motiv sei gewesen, auf die Notlage der Kurden im nordsyrischen Afrin und aufmerksam zu machen und gegen den dortigen Einsatz der türkischen Armee zu protestieren, erklärte der Vorsitzende Richter Wolfgang Tresenreiter. Die Beschuldigten hätten dabei den möglichen Tod von Menschen in Kauf genommen.

In Wohnungen des Gebäudes mit dem Moscheeraum hielten sich zur Tatzeit in der Nacht zum 19. März 2018 acht Menschen auf. Sie wären, so der Richter, im Schlaf von einem Feuer überrascht worden, wenn die Brandsätze nicht noch rechtzeitig von einer Polizeistreife gelöscht worden wären. "Der mögliche Tod dieser Menschen war ihnen egal, sie wollten unbedingt ein Fanal setzen", sagte der Richter. Der Anschlag sei daher als heimtückisch und rücksichtslos einzustufen.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig, innerhalb einer Woche kann dagegen Revision eingelegt werden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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