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Hamburg: 71 Jahre alter Bankräuber zu langer Haftstrafe verurteilt


Er schoss auf Angestellte
71 Jahre alter Bankräuber zu langer Haftstrafe verurteilt

Von dpa
07.10.2019Lesedauer: 2 Min.
Bankräuber im Gericht: Der 71-Jährige ist zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.Vergrößern des BildesBankräuber im Gericht: Der 71-Jährige ist zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. (Quelle: dpa-bilder)
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Ein Rentner, der in Hamburg drei Banken überfallen hat, wurde verurteilt. Der Angeklagte hat die Taten gestanden – bei den Überfällen hatte er auf Angestellte geschossen. Das Gericht verhängte eine Sicherungsverwahrung.

Ein 71 Jahre alter Bankräuber, der drei Hamburger Sparkassen überfallen und auf einen Bankangestellten geschossen hat, ist zu zwölfeinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Hamburg ordnete zudem Sicherungsverwahrung für den Angeklagten an.

"Das war versuchter Mord aus Habgier und zur Ermöglichung einer Straftat", sagte die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas zur Urteilsbegründung. "Wir sagen nicht, dass es Ihre Absicht war, diesen Mann auf jeden Fall zu töten. Aber Sie haben geschossen und in seine Richtung gezielt", sagte sie zu dem Angeklagten. Damit habe er in Kauf genommen, dass er den Mann treffen und töten könnte.

Richterin entzog Angeklagtem das Wort

Der zuletzt in Kiel wohnende Deutsche war unter anderem wegen schwerer räuberischer Erpressung und versuchten Mordes angeklagt. Er hatte zwischen 2011 und 2019 drei Hamburger Sparkassenfilialen überfallen und dabei etwa 25.000 Euro erbeutet. Bei einem seiner Raubzüge hatte er auf einen Bankmitarbeiter geschossen und ihn im Bauch getroffen. Der Mann überlebte nur dank einer Notoperation.

Die Taten hatte der redefreudige 71-Jährige während des Prozesses gestanden, eine Tötungsabsicht aber bestritten. Nachdem er sein letztes Wort auf fünf Tage ausgedehnt und sich dabei mehrfach wiederholt und weitschweifende Ausführungen gemacht hatte, war ihm das Wort schließlich von der Richterin entzogen worden.

Der Staatsanwalt hatte eine Haftstrafe von zwölf Jahren und zehn Monaten gefordert und anschließende Sicherungsverwahrung beantragt. Der Verteidiger hatte keinen konkreten Strafantrag gestellt.


Der betagte Kriminelle hatte während des Prozesses immer wieder Befangenheitsanträge gestellt und mit langen Monologen Stellung zu den Ermittlungen, der Berichterstattung über ihn, dem Gutachten eines Psychiaters sowie seinen Überfällen genommen. Auch während der Urteilsbegründung redete er der Vorsitzenden Richterin mehrfach dazwischen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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