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Prozess in Halle: Attentäter leugnet Holocaust – Verteidiger wird emotional


Holocaust wiederholt geleugnet
Halle-Attentäter bricht seinen Schlussvortrag plötzlich ab

Von dpa
Aktualisiert am 09.12.2020Lesedauer: 2 Min.
Der angeklagte Stephan Balliet: Er gestand die Taten und begründete sie mit Verschwörungstheorien.Vergrößern des BildesDer angeklagte Stephan Balliet: Er gestand die Taten und begründete sie mit Verschwörungstheorien. (Quelle: Ronny Hartmann/dpa-bilder)
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Im Prozess um den Anschlag in Halle hat der Angeklagte in seiner letzten Äußerung vor Gericht erneut krude Verschwörungstheorien vorgetragen. Zuvor hatte sein Verteidiger für ihn eine "gerechte Strafe" gefordert.

Der Angeklagte im Prozess um den rechtsterroristischen Anschlag von Halle hat seinen Schlussvortrag nach wenigen Minuten abgebrochen. In seinen letzten Worten leugnete der Mann am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg nach etwa drei Minuten seines Vortrags erneut den Holocaust. Anwälte der Nebenklage protestierten sofort lautstark, die Vorsitzende Richterin Ursula Mertens unterbrach den Angeklagten. "Das ist eine Straftat, dafür soll er noch mal sitzen", rief Nebenklage-Anwalt Alexander Hoffmann in den Saal.

"Ich hatte Ihnen das erklärt, Sie dürfen das nicht wiederholen", sagte Mertens dem Angeklagten, der schon mehrmals den Holocaust geleugnet hatte. Daraufhin brach der Angeklagte seinen Vortrag ab. Schon vorher hatte er im Prozess den Holocaust geleugnet. Mertens unterbrach die Sitzung und gab dem Angeklagten erneut die Gelegenheit zu einem letzten Wort, der wollte sich aber nicht mehr äußern.

Im erfolgten Teil seines Schlussvortrages hatte er erneut krude antisemitische, rassistische, und antifeministische Verschwörungserzählungen vorgetragen und das Verfahren gegen ihn als einen Schauprozess bezeichnet.

Verteidiger: Angriff auf Synagoge kein Mordversuch

Zuvor hatte seine Verteidigung zu einem "gerechten Urteil" aufgerufen. Ein bestimmtes Strafmaß forderte Verteidiger Hans-Dieter Weber in seinem Plädoyer jedoch nicht. Der Anwalt räumte ein, dass die tödlichen Schüsse des Attentäters auf Jana L. und Kevin S. den Tatbestand des Mordes erfüllen.

Der Angriff auf die Synagoge sei jedoch, anders als von der Bundesanwaltschaft gefordert, nicht als versuchter Mord zu werten. Der Angeklagte sei von seinem Versuch, die Synagoge zu stürmen, von sich aus zurückgetreten, sagte Weber. Außerdem habe das psychiatrische Gutachten ergeben, dass der Angeklagte schwere psychische Probleme habe. Das mindere die Schuldfähigkeit. Der psychiatrische Gutachter hatte zwar psychische Probleme beim Angeklagten festgestellt, ihn aber als voll schuldfähig beurteilt.

Weber leitete sein Plädoyer mit sehr persönlichen Worten ein. Das Mandat sei das schwierigste seiner Karriere gewesen. Der Anwalt würdigte zu Beginn seines Vortrags die Aussagen der Hinterbliebenen und Überlebenden des Anschlags. Vor allem die Aussage einer Rabbinerin, die in der Synagoge gewesen war, und des Vaters von Kevin S. habe ihn tief berührt. "Ihm aber natürlich auch allen anderen Opfern und Angehörigen gilt mein tiefstes Mitgefühl".

Anschlagsversuch an Tür der Synagoge gescheitert

Am 9. Oktober 2019 hatte ein Terrorist versucht, 51 Menschen zu töten, die in der Synagoge von Halle den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten. Er scheiterte an der massiven Tür, erschoss daraufhin die Passantin Jana L. und später in einem Döner-Imbiss Kevin S.. Auf der anschließenden Flucht verletzte er weitere Menschen. Der Prozess läuft seit Juli vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg, aus Platzgründen findet er jedoch in Magdeburg statt.

Der 28-jährige Deutsche Stephan Balliet hat die Taten gestanden und mit antisemitischen, rassistischen und antifeministischen Verschwörungstheorien begründet. Die Bundesanwaltschaft fordert eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, die Nebenklage schloss sich der Forderung an. Das Urteil erwartet das Gericht am 21. Dezember.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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