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Karlsruhe: Mann bekam falsches Medikament – Pfleger erneut vor Gericht


Fünf Jahre nach Tat
Falsches Mittel verabreicht – Pfleger erneut vor Gericht

Von dpa
Aktualisiert am 14.05.2021Lesedauer: 2 Min.
Landgericht Landshut: Dort wird der Fall neu verhandelt.Vergrößern des BildesLandgericht Landshut: Dort wird der Fall neu verhandelt. (Quelle: Armin Weigel/dpa-bilder)
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"Mord durch Unterlassen" wird drei Beschuldigten vorgeworfen. Zwei Pfleger und die Chefin einer Einrichtung waren eigentlich schon verurteilt worden, nun wird der Fall neu verhandelt.

Fünf Jahre, nachdem ein unheilbar krebskranker Patient in einem niederbayerischen Pflegeheim nach einer Medikamenten-Verwechslung starb, müssen sich drei Mitarbeiter der Einrichtung erneut einem Verfahren stellen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hatte die Verurteilung zweier Pfleger und ihrer Chefin wegen versuchten Mordes infrage gestellt und den Fall zurück an das Landgericht Landshut verwiesen. Dort beginnt am 19. Mai der Prozess, wie ein Sprecher am Freitag mitteilte.

Der Tatvorwurf gegen die drei Angeschuldigten lautet nun Mord durch Unterlassen. Gegen das erste Urteil hatte nur die Schichtleiterin Revision eingelegt. Der BGH hob aber alle drei Verurteilungen auf, mit der Begründung, sie beruhten auf demselben Fehler.

Arzt ist nicht informiert worden

In dem Heim im Landkreis Dingolfing-Landau hatte eine Pflegerin dem 65-Jährigen versehentlich die Medikamente einer anderen Patientin ans Bett gestellt. Als der Fehler auffiel, hatte der Mann die Tabletten schon genommen. Die Mitarbeiterin und ihre Chefin informierten keinen Arzt. Auch ein ins Vertrauen gezogener Pfleger schwieg. Eine Woche nach der Verwechslung starb der Patient. Ob das falsche Medikament der Grund war, ließ sich nicht mehr klären.

Vor dem Landgericht waren die Schichtleiterin zu zwei Jahren und neun Monaten Gefängnis sowie die beiden Pflegekräfte zu Haftstrafen auf Bewährung verurteilt worden. Die Chefin habe den tödlichen Verlauf billigend in Kauf genommen, um den Fehler zu vertuschen. Der BGH bezweifelt aber, dass Vorsatz vorlag. So habe die Frau den Pfleger selbst eingeweiht und gebeten, häufiger nach dem Patienten zu sehen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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