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Schweinfurt: Zwei Jahre und elf Monate Haft in Missbrauchsprozess


Mädchen war elf Jahre alt
Urteil im Schweinfurter Missbrauchsprozess gefällt

Von dpa
Aktualisiert am 04.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Der Angeklagte (2.v.l.) sitzt neben seiner Rechtsanwältin im Gerichtssaal: Er ist nun verurteilt worden.Vergrößern des BildesDer Angeklagte (2.v.l.) sitzt neben seiner Rechtsanwältin im Gerichtssaal: Er ist nun verurteilt worden. (Quelle: Carolin Gißibl/dpa-bilder)
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Ein 50-Jähriger ist zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er eine Elfjährige missbraucht hatte. Zu der Tat war es im vergangenen Jahr gekommen.

Auf der Suche nach Sex hängt ein Mann einen Zettel mit seiner Handynummer auf einer Autobahntoilette aus und bekommt am selben Abend ein Mädchen angeboten. Weil er eingewilligt hatte, hat das Landgericht Schweinfurt den 50-Jährigen am Freitag zu zwei Jahren und elf Monaten Haft wegen des Missbrauchs einer Jugendlichen in zwei Fällen und der Verbreitung pornografischer Schriften verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Jugendschutzkammer sah es als erwiesen an, dass der Mann die damals Elfjährige im Juli 2020 an zwei Abenden in seiner Wohnung im Landkreis Schweinfurt missbraucht hatte. Das Angebot kam vom Stiefvater des Mädchens, der während der Taten im Raum anwesend war. Einen Missbrauch hatte er laut Gericht mit seinem Handy per Sprachmemo aufgezeichnet. Das Kind sei in dieser Situation "besonders schutzlos" gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin Angelika Drescher.

Schülerin soll angegeben haben, 14 Jahre alt zu sein

Belangt werden wegen schwerem Kindesmissbrauchs – wie zu Prozessbeginn in der Anklage vorgesehen – konnte der Deutsche allerdings nicht. Unter anderem aus einer Tonaufnahme des Treffens war laut Gericht hervorgegangen, dass der Angeklagte dachte, das Mädchen sei 14 Jahre alt gewesen.

Vor dem ersten Treffen hatte sich der Angeklagte mit dem Mädchen über WhatsApp ausgetauscht. Dabei soll die Schülerin angegeben haben, bereits 14 Jahre alt zu sein. In diesem Chat tauschte der Angeklagte laut Richterin auch ein pornografisches Bild mit dem nicht volljährigen Opfer aus.

Das Urteil entspricht der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Verteidigung hatte wegen der Verbreitung pornografischer Schriften für eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 60 Euro plädiert und im übrigen Anklagepunkt einen Freispruch gefordert.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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