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Ischgl-Prozess wegen Corona-Ausbruch: Kläger hoffen auf Schadenersatz


Corona-Hotspot im März 2020
Wende im Ischgl-Prozess: Neue Chance für die Kläger

Von dpa
Aktualisiert am 25.07.2022Lesedauer: 2 Min.
Ischgl galt zu Beginn der Corona-Pandemie als Hotspot in der Verbreitung des Coronavirus.Vergrößern des BildesIschgl galt zu Beginn der Corona-Pandemie als Hotspot in der Verbreitung des Coronavirus. (Quelle: Eibner Europa/imago-images-bilder)
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Zu Beginn der Pandemie steckten sich viele Urlauber im österreichischen Ischgl an. Einige Betroffene klagten dagegen. Nun gibt es für sie neue Hoffnung.

Die Corona-Opfer von Ischgl können wieder auf Schadenersatz hoffen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hob in einem Urteil vom Montag ein erstinstanzliches Urteil auf, das die Ansprüche eines deutschen Klägers auf Schmerzensgeld, Heilungs- und Pflegekosten sowie auf entgangenen Verdienst abgewiesen hatte.

Staatliche Informationen über drohende Gefahren müssten richtig und vollständig sein, hieß es. Dies sei in Ischgl nicht der Fall gewesen. Dort habe die Medienstelle noch am späten Nachmittag des 5. März 2020 verbreitet, dass sich an Corona erkrankte Urlauber aus Island nach ersten Erkenntnissen bei der Rückreise im Flugzeug angesteckt hätten. Dabei sei zu diesem Zeitpunkt bekannt gewesen, dass bei zwei Infizierten die ersten Symptome bereits in Ischgl aufgetreten seien.

"Eine rechtswidrig und schuldhaft erfolgte Information"

Damit sei wissentlich eine Information erfolgt, die nicht den aktuellen Stand der Erhebungen wiedergegeben habe, hieß es vom OLG. Darin liege "eine rechtswidrig und schuldhaft erfolgte Information", wofür eine grundsätzliche Haftung der Republik Österreich bestehe. Das OLG verwies an die erste Instanz zurück und ließ außerdem wegen der grundsätzlichen Rechtsfragen eine Anfechtung vor dem Obersten Gerichtshof zu.

Die Klägerseite reagierte erfreut. "Das Erstgericht muss die Amtshaftungsklagen nun fundiert prüfen. Wir vertrauen daher darauf, dass die Republik Österreich den Geschädigten von Ischgl letztlich Schadenersatz leisten wird", sagte Peter Kolba vom Verbraucherschutzverein (VSV).

Der VSV vertritt die Interessen von rund 100 Klägern, die bisher alle in erster Instanz gescheitert waren. Ischgl galt im März 2020 auch wegen seiner Après-Ski-Szene als ein Hotspot der Verbreitung des Virus. Tausende Touristen sollen nicht zuletzt aufgrund der teils chaotischen Zustände bei ihrer Abreise das Virus in Teilen Europas verbreitet haben.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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